Die ePA – Ihr Einstieg in die elektronische Patientenakte
Seit dem 1. Januar 2021 haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine ePA, die sie bei ihrer Krankenkasse oder teilnehmenden Krankenversicherungen beantragen müssen (Opt-in). Mit der ePA können Patienten ihre gesundheitsbezogenen Daten und Dokumente all denjenigen zur Verfügung stellen, die an ihrer medizinischen Behandlung beteiligt sind – darunter bspw. Ärzte, Zahnärzte und Apotheker. Das verschafft den Beteiligten einen Einblick in den Verlauf der bisherigen Behandlung und unterstützt bei einer individuellen, umfassenden Therapieentscheidung. Die Nutzung der ePA ist für Versicherte freiwillig und kostenfrei. Die Dokumente in der ePA sind sicher gespeichert und können bundesweit einrichtungs- und sektorenübergreifend ausgetauscht werden.