Die ePA – Ihr Einstieg in die elektronische Patientenakte
Ab dem 1. Januar 2021 haben alle gesetzlich Versicherten Anspruch auf eine elektronische Patientenakte. Mit der ePA erhalten Patienten zum ersten Mal einen transparenten Überblick über ihre Gesundheitsdaten. Sie können ihre gesundheitsbezogenen Daten und Dokumente all denjenigen zur Verfügung stellen, die an ihrer medizinischen Behandlung beteiligt sind – darunter Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten oder Apotheker. Das verschafft den Beteiligten einen Einblick in den Verlauf der bisherigen Behandlung und unterstützt sie bei einer individuellen Therapieentscheidung. Die Nutzung der ePA ist freiwillig und kostenfrei. Die Dokumente in der ePA sind bundesweit verfügbar und können einrichtungs- und sektorenübergreifend ausgetauscht werden.