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Anwendungen der Telematikinfrastruktur
Elektronische Patientenakte
Die elektronische Patientenakte (ePA) unterstützt bei der Versorgung und Behandlung von Patienten
Die ePA – Ihr Einstieg in die elektronische Patientenakte
Seit dem 1. Januar 2021 haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine ePA, die sie bei ihrer Krankenkasse oder teilnehmenden Krankenversicherungen beantragen müssen (Opt-in). Mit der ePA können Patienten ihre gesundheitsbezogenen Daten und Dokumente all denjenigen zur Verfügung stellen, die an ihrer medizinischen Behandlung beteiligt sind – darunter bspw. Ärzte, Zahnärzte und Apotheker. Das verschafft den Beteiligten einen Einblick in den Verlauf der bisherigen Behandlung und unterstützt bei einer individuellen, umfassenden Therapieentscheidung. Die Nutzung der ePA ist für Versicherte freiwillig und kostenfrei. Die Dokumente in der ePA sind sicher gespeichert und können bundesweit einrichtungs- und sektorenübergreifend ausgetauscht werden.
Wie funktioniert die elektronische Patientenakte?
Die ePA dient als digitaler Speicherort für behandlungsrelevanten Informationen (z.B. Medikationsinformationen, Arztbriefe oder Befunde). Ab dem 15.01.2025 wird die elektronische Patientenakte von den gesetzlichen Krankenkassen automatisch bereitgestellt, sofern der/die Versicherte dem nicht gegenüber der Krankenkasse widersprochen hat (Opt-out).
Versicherte können sich die ePA-App ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung auf ein geeignetes Endgerät herunterladen. Die ePA-App hilft bei der Administration der ePA (bspw. einsehen von Daten und Dokumenten, hinzufügen neuer Dokumente, einrichten oder entziehen einer Zugriffsbefugnis für Leistungserbringerinstitutionen). Sie ist auch möglich von der ePA zu profitieren, ohne die ePA-App selber aktiv zu nutzen.
Um auf die ePA eines Versicherten zugreifen zu können, brauchen an die TI angeschlossene Leistungserbringerinstitutionen ein Softwareupdate ihres Primärsystems Praxisverwaltungssystem (PVS), Krankenhausinformationssystem (KIS) und Apothekenverwaltungssystem (AVS). Bestimmte Dokumente in der ePA, darunter der Arztbrief, erfordern eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) per elektronischem Heilberufsausweis (HBA).
Die Weiterentwicklung der ePA – Überblick über die Releases der elektronische Patientenakte
In Ergänzung zum Schaubild bietet Ihnen die nachfolgende Übersicht weiterführende Detailinformationen zur Anwendung ePA. So wissen Sie, wann welche Funktion verfügbar sein soll und welche Zielgruppe (besonders) durch die Weiterentwicklung unterstützt wird.
Was ist neu?
- grobgranulares Berechtigungskonzept
- Erteilen von Berechtigungen für Institutionen
- Einstellen und Herunterladen von Dokumenten durch einen Versicherten
- Einstellen und Herunterladen von Dokumenten durch einen Leistungserbringer
Unterstützte Anwendungen und Formate
- Notfalldaten inklusive Datensatz Persönliche Erklärungen
- elektronischer Medikationsplan
- elektronischer Arztbrief
Für wen ist das besonders hilfreich?
GKV-Versicherte, Vertragsärzte und -zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und darin tätige Belegärzte (bis 31.12.2021)
Was ist neu?
Die Weiterentwicklung bringt zahlreiche Feature mit sich:
- mittel- und freigranulares Berechtigungskonzept
- Einrichtung eines Vertreters
- stationäre Desktop-Version
- Datenmigration bei Kassenwechsel
Unterstützte Anwendungen und Formate
- Nutzung standardisierter Dokumente (Impfausweis, Mutterpass, Kinderuntersuchungsheft, Zahnbonusheft)
- Einstellen von Abrechnungsdaten durch eine Krankenversicherung
Für wen ist das besonders hilfreich?
PKV-Versicherte, Hebammen, Physiotherapeuten, Pflegepersonal, Arbeitsmediziner, Gesundheitsämter, Reha-Kliniken
Was ist neu?
- Einbettung von gesund.bund.de
- Unterstützung weiterer Informationsobjekte
Unterstütze Anwendungen und Formate
- elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- eDMPs
Geplante Anbindung auf nationaler Ebene
- Anbindung an das nationale Gesundheitsportal (gesund.bund.de)
Für wen ist das besonders hilfreich?
Versicherte
Was ist neu?
- Verbesserung der Performance und Stabilität
- Einrichtung eines Vertreters ohne ein eigenes ePA-FdV verwenden zu müssen
- Unterstützung weiterer Informationsobjekte
Unterstütze Anwendungen und Formate
- elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung v1.1
- eRezept v1.1
Für wen ist das besonders hilfreich?
Versicherte und Leistungserbringer
Was ist neu?
- Umstellung von Beantragungsverfahren (Opt-In) auf ein Widerspruchsverfahren (Opt-Out)
- Modernisierung der Sicherheitsarchitektur der ePA
- Unterstützung von Versorgungsprozessen, beginnend mit dem digital gestützten Medikationsprozess
Unterstütze Anwendungen und Formate:
- Elektronische Medikationsliste
Für wen ist das besonders hilfreich?
- Versicherte, Leistungserbringende
Dokumentensuche
Zulassungsübersicht elektronische Patientenakte
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