07.05.2025 - Wartungsarbeiten am sektoralen Identitäts Provider der T-Systems (AOK):
Mehr erfahren

06.05.2025 - Am 12.05.2025 beginnen die RSA2ECC Testwochen!: Ein besonderer Schwerpunkt liegt diesmal auf der Prüfung von QES-Signaturen (Qualified Electronic Signatures) sowie ihrer Evaluierung und Optimierung.
Mehr erfahren

30.04.2025 - Deine Meinung zählt: Navigation im Fachportal:
Mehr erfahren

24.04.2025 - Einstellung des Vertriebs und des technischen Supports für den Konnektorsimulator für Primärsysteme (KoPS):
Mehr erfahren

16.04.2025 - Update von RISE-Konnektoren auf die Versionen 5.1.18 erforderlich!:
Mehr erfahren

14.03.2025 - Konnektoren und Kartenterminals mit veralteter oder nicht mehr zugelassener Software im Einsatz:
Mehr erfahren

01.10.2024 - KIM-Clientmodule mit nicht mehr zugelassenen Softwareständen:
Mehr erfahren

Bestätigungsverfahren ISiK & ISiP

Ihr Nachweis für den interoperablen Datenaustausch Ihres Informationssystems für Krankenhäuser und in der Pflege.

Produktbeschreibung
Mit Titus für ISiK & ISiP sind Sie auf dem direkten Weg in Richtung „Interoperabilität“. Dank der individuellen Auswahl einzelner Testfälle für FHIR-Ressourcen können Sie nicht nur die interoperable Kommunikationsfähigkeit mit anderen Krankenhaus- und Pflegesystemen nachweisen, sondern auch den TI-Qualitätsstandard Ihres IT-Systems sicherstellen.

Wer durchläuft das Bestätigungsverfahren?
Die Verfahren zur Bestätigung des interoperablen Datenaustauschs durch Informationssysteme im Krankenhaus (ISiK) und der Pflege (ISiP) sind gemäß § 373 SGB V verpflichtend für Softwareprodukte, die gemäß der veröffentlichten Definition als bestätigungsrelevant eingestuft wurden. Die Definition ist den jeweiligen Implementierungsleitfäden zu entnehmen. Systeme, die nicht verpflichtet sind, können das Verfahren freiwillig durchlaufen.

Das Durchlaufen des gesetzlichen Bestätigungsverfahrens ist kostenpflichtig. Für das Durchlaufen des freiwilligen Verfahrens wird ein Entgelt gemäß der Preisinformation erhoben. Für das Durchlaufen des gesetzlichen Bestätigungsverfahrens ISiK wird von der gematik eine Gebühr gemäß Telematikgebührenverordnung erhoben.

In dieser Gebühr ist eine einmalige Bestätigung enthalten. Die Bestätigung kann eine beliebige Anzahl an Modulen innerhalb einer Stufe enthalten. Ebenso ist in dieser Gebühr die Nutzung des ISiK & ISiP-Testmoduls für einen Zeitraum von 12 Monaten inkludiert.

Bestellung

Technische Details
Weiterführende Informationen zu den Bestätigungsverfahren finden Sie auf der Informationsseite für Primärsystemhersteller im Fachportal der gematik. Wenn Sie sich näher über die Features von Titus informieren möchten, besuchen Sie unsere Titus-Seite im Toolkit.