20.06.2022 - behoben - Funktionsstörung im Verzeichnisdienst:
Die Wiederherstellung der unbeabsichtigt gelöschten Informationen (bei ca. 400 betroffenen Datensätzen) wurde bis auf wenige Einzelfälle abgeschlossen.
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Bestätigungsverfahren ISiK
Ihr Nachweis für den interoperablen Datenaustausch Ihres Informationssystems für Krankenhäuser
Produktbeschreibung
Mit Titus für ISiK sind Sie auf dem direkten Weg in Richtung „Interoperabilität“. Dank der individuellen Auswahl einzelner Testfälle für FHIR-Ressourcen können Sie nicht nur die interoperable Kommunikationsfähigkeit mit anderen Krankenhaussystemen nachweisen, sondern auch den TI-Qualitätsstandard Ihres Krankenhausinformationssystems sicherstellen.
Wer durchläuft ISiK-Bestätigungsverfahren?
Das Verfahren zur Bestätigung des interoperablen Datenaustauschs durch Informationssysteme im Krankenhaus (ISiK) ist gemäß § 373 SGB V verpflichtend für Softwareprodukte, die als zentrale primäre Informationssysteme im Krankenhaus genutzt werden und die üblicherweise Krankenhausinformationssystem (KIS) oder klinisches Arbeitsplatzsystem (KAS) genannt werden.
Für das Durchlaufen des Bestätigungsverfahrens ISiK wird von der gematik eine Gebühr gemäß Telematikgebührenverordnung erhoben. In dieser Gebühr ist die Nutzung des ISiK-Testmoduls für einen Zeitraum von 12 Monaten inkludiert.
Bestellung
Technische Details
Weiterführende Informationen zu den Bestätigungsverfahren finden Sie auf der Informationsseite für Primärsystemhersteller im Fachportal der gematik. Wenn Sie sich näher über die Features von Titus informieren möchten, besuchen Sie unsere Titus-Seite im Toolkit.