Für das Lesen des Notfalldatensatzes (NFD) auf der elektronischen Gesundheitskarte oder in der elektronischen Patientenakte wird generell eine SMC-B benötigt. Da der Notfalldatensatz eines Patienten ggf. krankenhausweit gelesen werden soll, muss diese SMC-B jedoch nicht zwangsläufig in der Notfallambulanz gesteckt bzw. keine „Notfallambulanz-eigene“ SMC-B sein.
Außerdem handelt es sich hierbei in erster Linie eine rechtliche bzw. datenschutzrechtliche Frage (sowie ggf. auch eine abrechnungsrelevante Frage) und erst in zweiter Linie eine technische Frage.
Die DKG empfiehlt eine zwingende Trennung von SMC-Bs nach Rechtseinheiten und verweist auf länderspezifischer Datenschutzanforderungen. Die hier angesprochene Trennung kann nur durch eine SMC-B erreicht werden, die eine separate Telematik-ID aufweist. Es reicht also für eine Trennung von Rechtseinheiten nicht aus, eine weitere SMC-B zu einer bestehenden Telematik-ID zu bestellen. Es muss eine SMC-B mit eigener Telematik-ID sein. Falls die Notfallambulanz Ihres Krankenhauses keine eigenständige Rechtseinheit darstellt, prüfen Sie bitte, ob (länderspezifische) datenschutzrechtliche Anforderungen vorliegen, die eine Trennung der SMC-Bs erforderlich machen. Länderspezifische Anforderungen sehen beispielsweise vor, dass für jede Fachabteilung eine separate SMC-B vorgehalten werden muss, wenn diese für verschlüsselte KIM-Nachrichten erreichbar sein muss. Im Zweifel fragen Sie bitte den Datenschutzbeauftragten in Ihrem Hause.
Auch sollte in einem Krankenhaus nur das Personal Zugriff auf Patientendaten erhalten, das sie tatsächlich f benötigt. Der Zugriff wird dabei i.d.R. über das Krankenhausinformationssystem gesteuert.
Während das Einlesen der eGK in der Notfallambulanz nicht zwingend vorgeschrieben ist und damit auch der VSDM-Online-Abgleich nicht unbedingt erforderlich ist (bzw. die Bestätigung des Versicherungsnachweises auch mittels der SMC-B des Krankenhauses erfolgen kann), ist zu klären, mit welcher SMC-B beispielsweise ein Notfalldatensatz (NFD) oder ein elektronischen Medikationsplan (eMP) auf der eGK eines Patienten angelegt bzw. aktualisiert werden soll sowie eine ggf. vom Patienten eingeforderte Übertragung des eMP auf seine elektronische Patientenakte (ePA) oder ggf. die Ausstellung eines Arzneimittels per elektronischer Verordnung (E-Rezept) erfolgen soll. Bei einem Patienten, der ausschließlich in der Notfallambulanz medizinisch betreut wird, ist es ggf. nicht erforderlich, dass auch weiteres Klinikpersonal Zugriff auf seine Patientendaten (NFD, eMP, ePA, E-Rezept) erhält. Wie werden diese Zugriffe über die von Ihnen eingesetzten KIS-Systeme gesteuert?
Nun zum technischen Teil:
Der Zugriff auf die jeweils zutreffende SMC-B erfolgt mittels Konnektor-Informationsmodell. Dieses ist von entsprechenden Fachleuten Ihrer IT (bzw. Ihres IT-Dienstleisters) einzurichten. Hinweise zur Einrichtung, Konfiguration und Inbetriebnahme entnehmen Sie bitte den Unterlagen des Herstellers.
Hinweis:
Bei secunet-Konnektoren ist eine Installation mittels des Konnektor-Management-Systems (KMS) zu empfehlen. Dies ermöglicht nicht nur eine sicherere Inbetriebnahme, sondern auch einen wesentlich komfortableren Betrieb nebst Wartung und Pflege.