28.10.2025 - Stakeholder Informationsrunde RSA/ECC am 30.10.2025:
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20.10.2025 - Kartenterminal-Firmware-Updates über KSR – Allgemeine Informationen für Leistungserbringer:
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19.09.2025 - Umstellung des Verschlüsselungsalgorithmus für TI-Komponenten - Abschaltung RSA-Unterstützung für Anwendungen im QES-Bereich (Qualifizierende elektronische Signatur) zum 31.12.2025 - Update KIM Clientmodul erforderlich:
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03.09.2025 - Neue Firmware-Versionen für Konnektoren: Anpassung der Vertrauensliste der Bundesnetzagentur (BNetzA):
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23.07.2025 - Wichtige Information: Ablauf der Nutzbarkeit von älteren Konnektoren mit RSA2048-Verschlüsselung:
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06.06.2025 - Konnektoren und Kartenterminals mit veralteter oder nicht mehr zugelassener Software im Einsatz:
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24.04.2025 - Einstellung des Vertriebs und des technischen Supports für den Konnektorsimulator für Primärsysteme (KoPS):
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Barrierefreiheit Authenticator

Die gematik GmbH ist bemüht, die E-Rezept-App im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot des gematik Authenticators der gematik auf den Betriebssystemen Windows und MacOS.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wird fortlaufend durchgeführt. Die aktuelle Auswertung wurde am 16.09.2025 durch die gematik GmbH erstellt. Die Überprüfung auf Basis der Prüfschritte des BITV-Tests hat ergeben, dass der gematik Authenticator nur teilweise mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar ist.

Nicht barrierefreie Inhalte - Plattformübergreifend

  • Möglichkeiten der Bedienung (5.5.1): Die Anmeldung erfordert aus Sicherheitsgründen, dass die Smartcard (Heilberufsausweis (HBA) und/ oder SMC-B) im Kartenterminal gesteckt wird. Alternativ kann die SMC-B sowie der HBA dauerhaft im Kartenterminal gesteckt sein, was jedoch ein Sicherheitsrisiko darstellen würde. Die Nutzung der Smartcards innerhalb der App sowie der Authentifizierungsprozess an einer Fachanwendung ist barrierefrei, jedoch besteht die Möglichkeit, dass während des Authentifizierungsprozesses die PIN der abgefragten Smartcard nach Aufforderung im Kartenterminal eingegeben werden muss, was eine Hürde darstellen könnte.
  • Es sind derzeit nicht überall Alternativtexte der Bedienelemente (9.1.1) gegeben
  • Nicht alle Seiteninhalte sind derzeit gut gegliedert und können von Screenreadern erfasst werden (9.1.3.1d)
  • Es werden Label-Namen innerhalb des Formulars auf der Einstellungsseite des gematik Authenticators vergeben, jedoch nicht für die dazugehörigen Inputfelder (91.3.1h)
  • Eine sinnvolle Reihenfolge über die Tabtaste ist derzeit nicht in allen Fällen gegeben (9.1.3.2)
  • Die Kontraste der Texte entsprechen derzeit nur teilweise den Vorgaben (9.1.4.3)
  • Größe der Inhalte der Anwendung:  Es besteht nicht die Möglichkeit, dass angezeigte Inhalte/Schrift gezoomt werden kann (9.1.4.4)
  • Die Kontraste der Grafiken / Icons entsprechen derzeit nur teilweise den Vorgaben (9.1.4.11)
  • Die Textabstände sind nicht durch den Nutzer anpassbar (9.1.4.12)
  • Der Authenticator ist nicht ohne Maus bedienbar, da man mittels Tastatur nicht auf jedes Feld gelangen kann. (9.2.1.1)
  • Dialogfelder, die sich ohne Handlung des Nutzers wieder schließen, können in der Anzeigedauer nicht angepasst werden.(9.2.2.1)
  • Der Ladekreis, der als bewegter Inhalt gilt, kann derzeit von Screenreadern nicht erfasst werden und ist auch über die Einstellungen nicht abschaltbar (9.2.2.2)
  • Die Dialogfelder sind in ihrer Reihenfolge während der reinen Tastaturbedienung nicht immer schlüssig (9.2.4.3)
  • Die Linktexte sind derzeit nicht alle aussagekräftig (9.2.4.4)
  • Der Fokusring der aktuellen Position ist bei den dunkelblauen Buttons derzeit nicht deutlich (9.2.4.7)
  • Derzeit sind nicht alle Buttons, hinter denen sich Verknüpfungen befinden, mit einer sichtbaren Beschriftung ausgestattet (9.2.5.3)
  • Unter Impressum gibt es eine zusätzliche Seite, welche die Third-Party Dependencies bereitstellt. Diese ist nur auf Englisch, wird derzeit aber nicht dementsprechend gekennzeichnet (9.3.1.2)
  • Die Navigation ist nicht immer konsistent, wenn der Authenticator ausschließlich über die Tastatur bedient wird (9.3.2.3)
  • Statusmeldungen, die über Dialogfenster angezeigt werden, werden nicht automatisch von Screenreadern erfasst werden (9.4.1.3)
  • Der Nutzer kann keine Farben, Schriften oder die Darstellung des Fokuscursors innerhalb der Anwendung anpassen (11.7)

Die gematik GmbH baut fortlaufend die in den Kontrollen aufgeführten Barrieren ab. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.09.2025 erstellt.

Feedback zur Barrierefreiheit: Barriere melden!

Wir sind aktuell noch im Prozess zur Umsetzung der Barrierefreiheit. Sollten Ihnen akute Missstände auffallen, die Sie an der Benutzung der Anwendung hindern, treten Sie gerne mit uns in Kontakt. Barrieren können Sie per E-Mail melden an:

authenticator@gematik.de

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

gematik GmbH
Friedrichstraße 136
10117 Berlin
Telefon: +49 30 400 410

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von Website www.gematik.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805

E-Mail: info[at]schlichtungsstelle-bgg(dot)de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de