17.09.2025
- Folgeworkshop rund um PTV6 (Konnektor) und PTV2 (Highspeed-Konnektor) im Kontext von RSA2ECC – gewonnene Erkenntnisse vertiefen und offene Punkte gemeinsam besprechen:
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Erklärung zur Barrierefreiheit
Die gematik GmbH ist bemüht, diese Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot https://fachportal.gematik.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wird fortlaufend durchgeführt. Die aktuelle Auswertung wurde am 07.08.2025 durch die gematik GmbH erstellt. Die Überprüfung hat ergeben, dass diese Website nur teilweise mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar ist.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Auf mehreren Seiten gibt es Links ohne Linktext.
- Auf allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
- Auf einzelnen Seiten gibt es 'iframe' Elemente ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den iframes ist erschwert.
- Auf allen Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.
- Auf einzelnen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
- Auf einzelnen Seiten gibt es scrollbare Elemente, die nicht mit der Tastatur gescrollt werden können. Dies erschwert es Nutzenden von Hilfstechnologien die ganze Seite zu erfassen.
- Auf mehreren Seiten gibt es Elemente, deren Aria ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern.
Die gematik GmbH baut fortlaufend die in den Kontrollen aufgeführten Barrieren ab.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13.08.2025 erstellt.
Feedback zur Barrierefreiheit: Barriere melden!
Wir sind aktuell noch im Prozess zur Umsetzung der Barrierefreiheit. Sollten Ihnen akute Missstände auffallen, die Sie an der Benutzung der Seite hindern, treten Sie gerne mit uns in Kontakt. Barrieren können Sie per E-Mail melden an:
dialogdigital[at]gematik(dot)de
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
gematik GmbH
Friedrichstraße 136
10117 Berlin
Telefon: +49 30 400 410
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von Website www.gematik.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: info[at]schlichtungsstelle-bgg(dot)de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de