25.03.2025 - behoben: Störung sektoraler Identity Provider (sek IDP KTR) - IBM Deutschland GmbH:
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25.03.2025 - behoben: Störung bei der Verbindung zur TI - Arvato Systems Digital GmbH:
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22.03.2025 - behoben: Einschränkungen bei der Nutzung von HBA/SMC-B: Die Störung wurde behoben. Alle Dienste stehen seit ca. 13:35 wieder uneingeschränkt zur Verfügung.
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14.03.2025 - Deadline für Firmware-Update bei Konnektoren und Terminals: Wichtiger Reminder:
Bis zum 31.03.2025 müssen nicht mehr zugelassene Konnektoren und Kartenterminals-Versionen aus dem Betrieb genommen werden. Erforderliche Updates der Firmware sollen bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein. Eine aktuelle Übersicht sehen sie unter mehr erfahren.
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Identitäts- und Kartenherausgabe

Identitäts- und Kartenherausgabe

Ihr Zugang zu den Anwendungen der TI

Das müssen Antragsteller wissen

Die gematik ist Herausgeber für den elektronischen Heilberufsausweis (HBA), für die Institutionskarte SMC-B (Security Module Card – Type B) für medizinische Einrichtungen und Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), für die Institutionskarte für Organisationen im Gesundheitswesen SMC-B ORG und für Institutionsidentitäten für Organisationen im Gesundheitswesen SM-B ORG und für Kostenträger SM-B KTR.

Der Herausgabe des HBA und der SMC-B erfolgt für berechtigte Heilberufsgruppen und deren Institutionen, für die keine andere zugewiesene Herausgabeorganisation existiert. Dazu gehören z. B. EU-Versandapotheker und deren EU-Versandapotheken.

Die SM(C)-B ORG ist eine spezielle Variante der Institutionskarte bzw. einer Institutionsidentität, die an Organisationen im Gesundheitswesen ausgegeben werden kann, sofern diese zum Erhalt berechtigt sind. Dazu gehören u. a. Kammern und Verbände der Heilberufsgruppen, weitere Kartenherausgeber, aber auch Register im Gesundheitswesen und KIM-Anbieter.

Als Herausgeber prüft die gematik, ob ein Antragsteller (HBA) bzw. die antragstellende Einrichtung (SMC-B und SM(C)-B ORG) berechtigt sind, eine Karte zu erhalten. Die Voraussetzungen für die Kartenbeantragung und die Berechtigungsprüfung sind nutzergruppenspezifisch und werden nachfolgend detailliert erläutert.

Ab April 2023 ist bei allen Antragstellern einer SM(C)-B (ORG) eine Identitätsprüfung durchzuführen, analog zu dem bereits etablierten Verfahren beim HBA. Dies gilt für Erstanträge ebenso wie für die Beantragung von Folgekarten.

Hinweis: Die Übersicht befindet sich im Aufbau und wird kontinuierlich erweitert.

HBA für Pharmazieingenieure und Apothekerassistenten

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SMC-B für Betriebsstätten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

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SMC-B für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

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SMC-B für Betriebsstätten von Privatärzten

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SMC-B für Betriebsstätten von Privatzahnärzten

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SMC-B für Betriebsstätten von Privatpsychotherapeuten

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SMC-B für Betriebsstätten von Arbeits- und Betriebsmedizinern

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Antrag, Produktion, Auslieferung und Support

Für den Antragsprozess, die Produktion und die Auslieferung der Karten hat die gematik die Bundesdruckerei/D-TRUST beauftragt.

Für Fragen zu HBA und SMC-B nach Antragstellung und Erhalt der Karten steht Ihnen der Support der Bundesdruckerei/D-Trust zur Verfügung:

Informationen zu Freischaltung und Aktivierung

Nachdem Sie Ihren HBA und/oder Ihre SMC-B zusammen dem PIN/PUK-Brief erhalten haben, müssen Sie die Karte(n):

  1. im Antragsportal der D-TRUST freischalten und
  2. durch Vergabe der Wunsch-PIN(s) aktivieren.

Die D-TRUST informiert dazu umfassend auf Ihren Internetseiten:

Informationen zur Pflege der Einträge im Verzeichnisdienst der TI

Der elektronische Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur ist das Adressbuch der TI und enthält Daten für die Suche, Identifikation und Adressierung der TI-Teilnehmer mit SMC-B und HBA.

Nach erfolgreicher Freischaltung der Karten HBA und SMC-B wird durch die D-TRUST im Auftrag der gematik der korrespondierende Verzeichnisdiensteintrag angelegt.

Die Pflege der existierenden Verzeichnisdiensteinträge im Verantwortungsbereich der gematik übernimmt die gematik selbst.

Sollten Sie also einen Änderungsbedarf haben, können Sie sich gerne an die gematik wenden. Senden Sie dazu bitte einen Änderungsantrag zur Anpassung Ihres Verzeichnisdiensteintrages formlos an die E-Mail identitaetsherausgabe[at]gematik(dot)de für Einträge der Karten HBA, SMC-B und SMC-B ORG mit den folgenden Informationen:

  • Vorgangsnummer des korrespondierenden Kartenantrages
  • Beschreibung der gewünschten Änderung.

Informationen zur Sperrung der Karten

Sollte die Sperrung Ihres HBA oder Ihrer SMC-B notwendig sein, so kann diese im Antragsportal der D-TRUST erfolgen.

Hinweis: Gesperrte Karten bzw. Zertifikate können nicht reaktiviert werden.