Die gematik ist Herausgeber für den elektronischen Heilberufsausweis (HBA), für die Institutionskarte SMC-B (Security Module Card – Type B) für medizinische Einrichtungen und Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), für die Institutionskarte für Organisationen im Gesundheitswesen SMC-B ORG und für Institutionsidentitäten für Organisationen im Gesundheitswesen SM-B ORG und für Kostenträger SM-B KTR.
Der Herausgabe des HBA und der SMC-B erfolgt für berechtigte Heilberufsgruppen und deren Institutionen, für die keine andere zugewiesene Herausgabeorganisation existiert. Dazu gehören z.B. EU-Versandapotheker und deren EU-Versandapotheken.
Die SM(C)-B ORG ist eine spezielle Variante der Institutionskarte bzw. einer Institutionsidentität, die an Organisationen im Gesundheitswesen ausgegeben werden kann, sofern diese zum Erhalt berechtigt sind. Dazu gehören u.a. Kammern und Verbände der Heilberufsgruppen, weitere Kartenherausgeber, aber auch Register im Gesundheitswesen und KIM-Anbieter.
Als Herausgeber prüft die gematik, ob ein Antragsteller (HBA) bzw. die antragstellende Einrichtung (SMC-B und SM(C)-B ORG) berechtigt sind, eine Karte zu erhalten. Die Voraussetzungen für die Kartenbeantragung und die Berechtigungsprüfung sind nutzergruppenspezifisch und werden nachfolgend detailliert erläutert.
Ab April 2023 ist bei allen Antragstellern einer SM(C)-B (ORG) eine Identitätsprüfung durchzuführen, analog zu dem bereits etablierten Verfahren beim HBA. Dies gilt für Erstanträge ebenso wie für die Beantragung von Folgekarten.
Hinweis: Die Übersicht befindet sich im Aufbau und wird kontinuierlich erweitert.