Privatzahnärztliche Einrichtungen ohne Kassenzulassung benötigen eine Institutionskarte SMC-B, um sich an die Telematikinfrastruktur anzubinden und als TI-Teilnehmer die Anwendungen der TI zu nutzen. Damit wird beispielsweise das Verordnen von elektronischen Rezepten, der lesende und schreibende Zugriff auf elektronischen Patientenakten und Notfalldaten von Versicherten sowie die Teilnahme am sicheren Übermittlungsverfahren KIM ermöglicht.
Die gematik ist verantwortlich für die Ausgabe der Institutionskarten SMC-B an privatzahnärztliche Einrichtungen. Für den Antragsprozess, die Produktion und die Auslieferung der Karten hat die gematik die Bundesdruckerei/D-TRUST beauftragt.
Prüfung zur Berechtigung
Die gematik prüft im Rahmen des Antragsverfahrens die Berechtigung der antragstellenden privatzahnärztlichen Einrichtung zum Erhalt einer SMC-B anhand einer Bestätigung der für die antragstellende Person zuständigen Zahnärztekammer.
Mit dem informativen Dokument "Ausgabe von Institutionskarten (SMC-B) für Privatzahnärztliche Einrichtungen" bietet Ihnen die gematik eine kompakte Übersicht über den Antragsprozess und die Berechtigungsprüfung.
Kontakt
Bei weitergehenden Fragen zur Antragstellung oder zur Berechtigungsprüfung, welche die Grundlage der Freigabe Ihres Kartenantrages durch die gematik ist, senden Sie bitte eine E-Mail an identitaetsherausgabe[at]gematik(dot)de.