TI-Status
  • Zulassung
  • Kosten
  • Zulassung von Komponenten

Kosten und Gebührenübersichten

Auf dieser Seite finden Sie Gebührenübersichten für Zulassungen (Komponenten, Dienste, Anbieter) sowie Informationen zu Entgelten für WANDA- und gematik-Bestätigungen. Alle Angaben zzgl. USt.

Zulassungen von Komponenten

Zulassungen nach § 325 SGB V*Gebühren**
Objektsystem7.900,00 EUR
Basis-Consumer8.300,00 EUR
KTR-Consumer15.000,00 EUR
ePA-Frontend des Versicherten42.300,00 EUR
COS ohne kontaktloser Schnittstelle21.000,00 EUR
Mobiles Kartenterminal Stufe 223.000,00 EUR
eHealth-Kartenterminal26.000,00 EUR
COS mit kontaktloser Schnittstelle29.000,00 EUR
Erweiterung Produktzulassung KTR-AdV um zusätzliche KTR-AdV-App31.400,00 EUR
KTR-AdV (Server + App initial)43.100,00 EUR
Konnektor135.000,00 EUR
Highspeed-Konnektor73.500,00 EUR
eHealth-CardLink22.800,00 EUR
TI-Gateway Zugangsmodul30.000,00 EUR

Telematikgebührenverordnung

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) am 29. Dezember 2015 ist die gematik nach § 328 Abs. 1 SGB V berechtigt, Gebühren und Auslagen für die Durchführung der Zulassungs- und Bestätigungsverfahren zu erheben. Das Bundesministerium für Gesundheit hat aufgrund der Ermächtigungsgrundlage in § 328 Abs. 1 SGB V durch Rechtsverordnung („Telematikgebührenverordnung“) die gebührenpflichtigen Tatbestände bestimmt und Gebührenrahmen vorgegeben sowie Regelungen zur Gebührenerhebung und Auslagenerstattung getroffen.