Kosten und Gebührenübersichten
Bestätigungen von weiteren elektronischen Anwendungen und Diensten
| Bestätigungen nach § 327 SGB V* | Gebühren** |
| Andere Anwendungen des Gesundheitswesens ohne Zugriff auf Dienste der TI in angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens | 1.500,00 EUR |
| Andere Anwendungen des Gesundheitswesens (einzelne Anwendung mit Zugriff auf Dienste der TI) | 6.100,00 EUR |
| Andere Anwendungen des Gesundheitswesens mit Zugriff auf Dienste der TI aus angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens | 6.100,00 EUR |
| Bestätigungsverfahren DiGA | 500,00 EUR |
| Plattformanwendungen der Telematikinfrastruktur - externer Zugang zum VZD (FHIR) | 2.000,00 EUR |
Über die Bestätigungsgebühr hinaus kann die gematik nach § 327 Abs. 8 SGB V Entgelte für die Nutzung der Telematikinfrastruktur erheben. Die Höhe der Nutzungsentgelte ist im Entgeltkatalog für die Nutzung der TI durch weitere elektronische Anwendungen des Gesundheitswesens sowie für die Gesundheitsforschung festgeschrieben (Der Entgeltkatalog gilt vorbehaltlich der Genehmigung durch das BMG).
* Die Übersicht über die Zulassungs- und Bestätigungsobjekte ist nicht abschließend. Sie wird nach Bedarf ergänzt.
** Der Gebühr wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet. Die Einzelheiten hierzu regelt die Telematikgebührenverordnung.
*** Das Bestätigungsverfahren „Funktionalität Fachdienste VSDM“ ist ein dem Zulassungsverfahren „Schnittstelle Fachdienste VSDM“ vorgelagertes Verfahren. Das Bestätigungsverfahren „Betreiber ePA-Aktensystem“ ist ein dem Zulassungsverfahren „Anbieter ePA-Aktensystem“ vorgelagertes Verfahren. Das Bestätigungsverfahren „Betriebliche Eignung Fachdienste VSDM“ wurde konzeptionell überarbeitet und in ein entgeltbasiertes Verfahren überführt.
**** Die Gebühr wird je bestätigte Anwendung erhoben.
***** Die Gebühr wird je bestätigte Anwendungsgruppe bzw. für jede einzelne nicht gruppierte bestätigte Anwendung erhoben.
Bestätigungsverfahren
| Freiwilliges Verfahren | Gebühren (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer) |
| Bestätigung der Konformität des Primärsystems zur Konnektorschnittstelle | 600,00 EUR |
| Bestätigung der Konformität des Primärsystems zur TI-Bestellkonfigurationen für Bestätigungen eRP4DIGA | 600,00 EUR |
| Personalisierungsvalidierung von eGK, HBA oder SMC-B | 600,00 EUR |
| Betriebliche Eignung der Fachdienste | 10.600,00 EUR |
| Bestätigungsverfahren ISiK (freiwillig) | 2.200,00 EUR |
| Bestätigungsverfahren NCPeH-Fachdienst | 6.100,00 EUR |
| Gesetzliches Verfahren | Gebühren (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer) |
| Bestätigungsverfahren ISiK (gesetzlich) | 2.200,00 EUR |
| Bestätigungsverfahren ISiP | tba |
Telematikgebührenverordnung
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) am 29. Dezember 2015 ist die gematik nach § 328 Abs. 1 SGB V berechtigt, Gebühren und Auslagen für die Durchführung der Zulassungs- und Bestätigungsverfahren zu erheben. Das Bundesministerium für Gesundheit hat aufgrund der Ermächtigungsgrundlage in § 328 Abs. 1 SGB V durch Rechtsverordnung („Telematikgebührenverordnung“) die gebührenpflichtigen Tatbestände bestimmt und Gebührenrahmen vorgegeben sowie Regelungen zur Gebührenerhebung und Auslagenerstattung getroffen.