03.09.2025
- Neue Firmware-Versionen für Konnektoren: Anpassung der Vertrauensliste der Bundesnetzagentur (BNetzA):
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MyHealth@EU
Der Dienst für grenzüberschreitenden Austausch persönlicher Gesundheitsdaten in der Europäischen Union
Europaweit elektronische Gesundheitsdaten nutzen
MyHealth@EU ist der Dienst für den sicheren und standardisierten grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten innerhalb der Europäischen Union. Elektronische Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle und dem E-Rezept können darüber europaweit sicher und verständlich übermittelt werden.
NCPeH
Der National Contact Point for eHealth (NCPeH) ist das Gateway von der Telematikinfrastruktur zum europäischen Gesundheitswesen. Er ermöglicht es Versicherten, ihre medizinischen Daten sowie elektronische Rezepte innerhalb der EU einem Leistungserbringer zur Verfügung zu stellen. Die Daten werden dabei so verarbeitet, dass sie für das Gesundheitssystem im EU-Ausland verständlich aufbereitet werden.
EHDS-VO
Die Regulierung über den europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS-VO) ist am 26. März 2025 in Kraft getreten. In ihrem Regelungsbereich umfasst die EHDS-VO die Bereiche der Primärnutzung und der Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten und schafft einen Rahmen mit gemeinsamen Vorschriften, Standards und Infrastrukturen.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der EHDS-Verordnung.
Der Europäische Gesundheitsdatenraum
Die priorisierten Anwendungsfälle der EHDS-VO umfassen:
- die Patientenkurzakte (Patient Summary)
- Labor- und Testdaten (Medical Test Results)
- Diagnosen und Prozeduren aus Arztbriefen und Entlassungsberichten (Discharge Reports)
- medizinische Bildgebung und Bildbefunde (Medical Imaging Studies and Reports)
- E-Rezept (ePrescription and eDispensation).
Für die grenzüberschreitende Versorgung wird ein National Contact Point for eHealth (NCPeH) als Gateway zwischen der eHealth Digital Service Infrastructure (eHDSI) und der Telematikinfrastruktur (TI) aufgesetzt, um Daten zwischen den EU-Mitgliedstaaten austauschen zu können. Der NCPeH wird betrieben von der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) und darf genutzt werden für GKV und PKV Versicherte. Dabei wird zwischen zwei Szenarien unterschieden:
- A) Daten von Versicherten aus Deutschland werden in ein EU-Mitgliedstaat übermittelt (sogenannte Land A Szenarien)
- B) von EU-Bürger:innen werden Daten nach in Deutschland übermittelt (sogenannte Land B Szenarien).
Die gematik ist verantwortlich für die Spezifikation des NCPeH und die Bestätigung des Produkttyps. Die DVKA ist verantwortlich für den Betrieb und die Entwicklung des NCPeH. Zusammen verantworten gematik und DVKA das Zulassungsverfahren des deutschen NCPeH gegenüber der Europäischen Kommission.
Das BfArM unterstützt die Spezifikations- und Entwicklungsarbeiten, in dem sie als verantwortliche Stelle für Terminologien den Master Translation Catalogue zur fachlichen Übersetzung der auszutauschenden Daten erarbeitet und bereitstellt.
An der eHDSI nehmen alle EU-Mitgliedsstaaten teil sowie Island und Norwegen. Die Anbindung der EU-Mitgliedsstaaten und das Aktivieren ausgewählter Anwendungsfälle erfolgt sukzessiv und auf Basis bestandener technischer Tests.
Funktionsweise & Beispiele
- Nutzung der App: Eine in Deutschland versicherte Person wird im EU‑Ausland medizinisch versorgt und möchte ihre elektronischen Gesundheitsdaten übermitteln. Dafür nutzt sie die ePA‑App oder die E‑Rezept‑App.
- Einwilligung und Auswahl: Die versicherte Person erteilt eine allgemeine Einwilligung zum grenzüberschreitenden Datenaustausch innerhalb der Europäischen Union. Anschließend gibt sie gezielt bestimmte Gesundheitsdaten (z.B. Patientenkurzakte oder ausgewählte E‑Rezepte) in einem konkreten EU‑Mitgliedstaat zur Einsicht frei.
- Zugangscode: ePA‑Aktensystem bzw. der E‑Rezept‑Fachdienst generiert einen temporär gültigen Zugangscode, den die versicherte Person dem Leistungserbringer im EU‑Ausland aushändigt.
- Abruf über NCPeH: Der Leistungserbringer ruft mithilfe des Zugangscodes und der personenbezogenen Daten der versicherten Person die freigegebenen Informationen aus Deutschland ab. Die technische Kommunikation sowie der Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten erfolgen über die jeweiligen NCPeH.
- Übersetzung und Original: Der deutsche NCPeH übersetzt die Dokumente automatisch von Deutsch ins Englische, während der empfangende NCPeH sie anschließend in die Landessprache überträgt. Das Originaldokument wird zusätzlich in deutscher Sprache mitgeliefert.
- Kontakt zur Einrichtung: Eine im EU-Ausland versicherte Person wird in Deutschland medizinisch versorgt und möchte ihre elektronischen Gesundheitsdaten übermitteln. Hierfür wendet sie sich zunächst an die entsprechende medizinische Einrichtung.
- Identifikation: Der Leistungserbringer prüft im ersten Schritt mithilfe der sogenannten International Search Mask die demografischen Daten der versicherten Person. Nach erfolgreicher Identitätsbestätigung werden die freigegebenen Gesundheitsdaten aus dem Herkunftsland abgerufen.
- Übersetzung: Der deutsche NCPeH übernimmt dabei die Übersetzung der Dokumente, sodass die Informationen dem Leistungserbringer in deutscher Sprache zur Verfügung stehen.
Veranstaltungen der gematik
Anmeldefrist: 17.09.
Anmeldefrist: 24.09.
Anmeldefrist: 01.10.