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Identitäts- und Kartenherausgabe

Ihr Zugang zu den Anwendungen der TI

Das müssen Antragsteller wissen

Die gematik ist Herausgeber für den elektronischen Heilberufsausweis (HBA), für die Institutionskarte SMC-B (Security Module Card – Type B) für medizinische Einrichtungen und Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), für die Institutionskarte für Organisationen im Gesundheitswesen SMC-B ORG und für Institutionsidentitäten für Organisationen im Gesundheitswesen SM-B ORG und für Kostenträger SM-B KTR.

Der Herausgabe des HBA und der SMC-B erfolgt für berechtigte Heilberufsgruppen und deren Institutionen, für die keine andere zugewiesene Herausgabeorganisation existiert. Dazu gehören z. B. EU-Versandapotheker und deren EU-Versandapotheken.

Die SM(C)-B ORG ist eine spezielle Variante der Institutionskarte bzw. einer Institutionsidentität, die an Organisationen im Gesundheitswesen ausgegeben werden kann, sofern diese zum Erhalt berechtigt sind. Dazu gehören u. a. Kammern und Verbände der Heilberufsgruppen, weitere Kartenherausgeber, aber auch Register im Gesundheitswesen und KIM-Anbieter.

Als Herausgeber prüft die gematik, ob ein Antragsteller (HBA) bzw. die antragstellende Einrichtung (SMC-B und SM(C)-B ORG) berechtigt sind, eine Karte zu erhalten. Die Voraussetzungen für die Kartenbeantragung und die Berechtigungsprüfung sind nutzergruppenspezifisch und werden nachfolgend detailliert erläutert.

Ab April 2023 ist bei allen Antragstellern einer SM(C)-B (ORG) eine Identitätsprüfung durchzuführen, analog zu dem bereits etablierten Verfahren beim HBA. Dies gilt für Erstanträge ebenso wie für die Beantragung von Folgekarten.

Hinweis: Die Übersicht befindet sich im Aufbau und wird kontinuierlich erweitert.

Antrag, Produktion, Auslieferung und Support

Für den Antragsprozess, die Produktion und die Auslieferung der Karten hat die gematik die Bundesdruckerei/D-TRUST beauftragt.

Für Fragen zu HBA und SMC-B nach Antragstellung und Erhalt der Karten steht Ihnen der Support der Bundesdruckerei/D-Trust zur Verfügung:

Informationen zu Freischaltung und Aktivierung

Nachdem Sie Ihren HBA und/oder Ihre SMC-B zusammen dem PIN/PUK-Brief erhalten haben, müssen Sie die Karte(n):

  1. im Antragsportal der D-TRUST freischalten und
  2. durch Vergabe der Wunsch-PIN(s) aktivieren.

Die D-TRUST informiert dazu umfassend auf Ihren Internetseiten:

Informationen zur Pflege der Einträge im Verzeichnisdienst der TI im Herausgabebereich der gematik

Der elektronische Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur ist das Adressbuch der TI und enthält Daten für die Suche, Identifikation und Adressierung der TI-Teilnehmer mit SMC-B und HBA.

Nach erfolgreicher Freischaltung der Karten HBA und SMC-B wird durch die D-TRUST im Auftrag der gematik der korrespondierende Verzeichnisdiensteintrag angelegt.

Die Pflege der existierenden Verzeichnisdiensteinträge im Verantwortungs- bzw. Herausgabebereich der gematik übernimmt die gematik.

Sollten Sie also einen Änderungsbedarf haben, können Sie sich gerne an die gematik wenden. Senden Sie dazu bitte einen Änderungsantrag zur Anpassung Ihres Verzeichnisdiensteintrages formlos an die E-Mail identitaetsherausgabe[at]gematik(dot)de für Einträge der Karten HBA, SMC-B und SMC-B ORG mit den folgenden Informationen:

  • Vorgangsnummer des korrespondierenden Antrags
  • Beschreibung der gewünschten Änderung

Inhaber von Ausweisen und Karten, die nicht durch die gematik herausgegeben worden sind, wenden sich bitte direkt an Ihren jeweiligen Kartenherausgeber, wie z. B. die zuständige Kammer, die Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung oder das eGbR.

Informationen zur Sperrung der Karten

Sollte die Sperrung Ihres HBA oder Ihrer SMC-B notwendig sein, so kann diese im Antragsportal der D-TRUST erfolgen.

Hinweis: Gesperrte Karten bzw. Zertifikate können nicht reaktiviert werden.