Identitäts- und Kartenherausgabe
Informationen zu Freischaltung und Aktivierung
Nachdem Sie Ihren HBA und/oder Ihre SMC-B zusammen dem PIN/PUK-Brief erhalten haben, müssen Sie die Karte(n):
- im Antragsportal der D-TRUST freischalten und
- durch Vergabe der Wunsch-PIN(s) aktivieren.
Die D-TRUST informiert dazu umfassend auf Ihren Internetseiten:
Informationen zur Pflege der Einträge im Verzeichnisdienst der TI im Herausgabebereich der gematik
Der elektronische Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur ist das Adressbuch der TI und enthält Daten für die Suche, Identifikation und Adressierung der TI-Teilnehmer mit SMC-B und HBA.
Nach erfolgreicher Freischaltung der Karten HBA und SMC-B wird durch die D-TRUST im Auftrag der gematik der korrespondierende Verzeichnisdiensteintrag angelegt.
Die Pflege der existierenden Verzeichnisdiensteinträge im Verantwortungs- bzw. Herausgabebereich der gematik übernimmt die gematik.
Sollten Sie also einen Änderungsbedarf haben, können Sie sich gerne an die gematik wenden. Senden Sie dazu bitte einen Änderungsantrag zur Anpassung Ihres Verzeichnisdiensteintrages formlos an die E-Mail identitaetsherausgabe[at]gematik(dot)de für Einträge der Karten HBA, SMC-B und SMC-B ORG mit den folgenden Informationen:
- Vorgangsnummer des korrespondierenden Antrags
- Beschreibung der gewünschten Änderung
Inhaber von Ausweisen und Karten, die nicht durch die gematik herausgegeben worden sind, wenden sich bitte direkt an Ihren jeweiligen Kartenherausgeber, wie z. B. die zuständige Kammer, die Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung oder das eGbR.
Informationen zur Sperrung der Karten
Sollte die Sperrung Ihres HBA oder Ihrer SMC-B notwendig sein, so kann diese im Antragsportal der D-TRUST erfolgen.
Hinweis: Gesperrte Karten bzw. Zertifikate können nicht reaktiviert werden.