
Releaseinformationen
2026 2. Halbjahr
Für Versicherte:
Mit der Patientenakte ePA 3.1.3 - Teil 1 steht Versicherten ein digitaler Medikationsplan zur Verfügung, der ihre Arzneimittelanwendung unterstützt und sie können Push-Notifications über die ePA-App erhalten, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Für Versicherte bietet KIM 1.5.5 ein höheres Sicherheitsniveau für den Versand verschiedener patientenbezogener Daten ermöglicht, indem Zertifikate nach dem Prinzip ECC-only genutzt werden.
Für Leistungserbringende:
Mit der Patientenakte ePA 3.1.3 - Teil 1 steht Leistungserbringenden ein kollaborativ gepflegter Medikationsplan zur Verfügung, der die Anamnese unterstützt.
Mit dem E-Rezept eRp 26.4 wird die elektronische Verordnung von T‑Rezepten ermöglicht. Separate Vordrucke werden dadurch abgelöst. Die Übermittlung der Abgabenachweise an das BfArM erfolgt elektronisch und automatisiert, es entfällt daher die Papierdokumentation und der Versand per Post.
KIM 1.5.5 bietet eine robuste Lösung zum Versand und Empfangen von verschlüsselten E-Mails nach ECC-Standard, die sich zudem für verschiedene automatisierte Verfahren der Datenverarbeitung (z. B. eAU, eArztbrief, eEB) nutzen lässt.
Mit VSDM 2.0 können die standardisierten und abgestimmten Versicherungsdaten bei den Kassen online abgefragt werden. Updates der eGK im Feld sind nicht mehr notwendig. Die Komplexität der sichtbaren Produktkette kann reduziert werden.
Mit PoPP 1.0 wird der Einsatz von Standard-Kartenlesern (auch Smartphones mit NFC Leser) ermöglicht. Dadurch entfällt für Leistungserbringende in viele Versorgungsszenarien die Notwendigkeit Spezialhardware (eHealth-Kartenterminals) zum Einlesen der eGK zu nutzen. Dies ist ein wichtiger Baustein für eine leichtgewichtige Ausstattungen in mobilen Einsatzszenarien wie für Haus- und Heimbesuchen.
2027 1. Halbjahr
Für Versicherte:
Mit der Patientenakte ePA 3.1.3 - Teil 2 können Versicherte Dokumente in ihrer ePA im Volltext durchsuchen. Außerdem können sie Daten an die Forschung spenden.
Mit der Umsetzung des NCPeH 2.1 wird es für Versicherte in Deutschland möglich sein, dass sie ein E-Rezept in ausgewählten europäischen Ländern einlösen können. Weitere Länder folgen sukzessive.
Der Versicherte kann mit der digitalen Patientenrechnung DiPag 1.0 Rechnungen digital erhalten und an Kostenträger weitergeben. Der Kostenträger kann die vom Versicherten eingestellten Rechnungen digital verarbeiten sodass die Qualität der Daten und Geschwindigkeit gegenüber dem bestehenden Weg (Einscannen) verbessert werden.
Mit dem E-Rezept eRP 27.1 können T-Rezepte elektronisch verordnet werden.
Die Gesundheits-ID gID 3.0 in Verbindung mit der EUDI‑Wallet und eIDAS 2.0 ermöglicht eine sichere, digitale und europaweit interoperable Identitäts- und Nachweisführung für Versicherte. Dadurch werden Verwaltungsprozesse vereinfacht, Medienbrüche reduziert und die Nutzung im Gesundheitswesen sowie sektorübergreifend deutlich gesteigert.
Mit dem TI-Gateway TI-G 3.0 werden durch die vereinfachte und skalierbare TI-Anbindung von Cloud-basierten Clientsystemen mehr Anwendungen und Nutzerzugriffe bei höherer Betriebsstabilität ermöglicht, wodurch digitale Versorgungsprozesse zuverlässiger und schneller ablaufen. Besonders mobile medizinische Szenarien, wie etwa Visiten-Apps, Notfalldienste oder Homecare profitieren, da der sichere Zugriff auf Patientendaten ortsunabhängig stabil funktioniert und Arbeitsabläufe ohne technische Unterbrechungen unterstützt werden.
Für Leistungserbringende:
Mit der Patientenakte ePA 3.1.3 - Teil 2 können Leistungserbringende Dokumente in der ePA im Volltext durchsuchen, um schneller wichtige Informationen zu finden. Außerdem können forschende Leistungserbringende Daten aus der Versorgung mit der ePA nutzen.
Der Leistungserbringende kann die digitale Patientenrechnung DiPag 1.0 digital an den Versicherten über den E-DiPag Fachdienst an den Versicherten einstellen.
Mit ZETA 2.0 wird ZETA um den mobilen und stationären Zugang für Versicherte erweitert. Hierbei können zur Authentifizierung sowohl die eGK als auch die GesundheitsID durch Versicherte eingesetzt werden. Versicherte können als aktiver Teilnehmer in verschiedenen Versorgungsprozessen mit einer einheitlichen Zugangslösung für alle TI-Anwendungen von verschiedenen Endgeräten aus (z.B. Smartphone, PC) sicher in Versorgungsprozesse eingebunden werden und auf ihre sensiblen Gesundheitsdaten zugreifen.
Anschließend zur Einführung von ZETA 2.0 über die Digitale Patientenrechnung und PoPP Stufe 2 werden alle weiteren TI-Anwendungen mit einem Versichertenzugang zur TI auf ZETA umgestellt.
Mit der Identitätenherausgabe IDH SMB 1.1 kann der deutsche NCPeH, das Land, mit welchem kommuniziert wird, überprüfen. Zusätzlich wird Nutzern der ePA eine gezielte Ländersuche ermöglicht, indem für jede Länderidentität ein Eintrag im Verzeichnisdienst angelegt wird.
Für die Versorgung ermöglicht der TI-Gateway TI‑G 3.0 die vereinfachte und skalierbare TI‑Anbindung cloudbasierter Clientsysteme mehr Anwendungen und Nutzerzugriffe bei gleichzeitig höherer Betriebsstabilität, wodurch digitale Versorgungsprozesse zuverlässiger und schneller ablaufen. Besonders mobile medizinische Szenarien wie etwa Visiten-Apps, Notfalldienste oder Homecare profitieren, da der sichere Zugriff auf Patientendaten ortsunabhängig stabil funktioniert und Arbeitsabläufe ohne technische Unterbrechungen unterstützt werden.
Mit HDDT 1.0 wird die Nutzung patientengenerierter Gesundheitsdaten aus Hilfsmitteln und Implantaten bei der Versorgung durch DiGAs erleichtert und ermöglicht neue datengetriebene Behandlungsangebote.
2027 2. Halbjahr
Für Versicherte:
Mit der Patientenakte ePA 27 sind Laborbefunde und -verläufe in der ePA direkt nach Erstellung des Befunds im Labor verfügbar, sodass Versicherte über die ePA-App besser informiert ist und Zeit und Aufwände für ihn und seine Behandle gespart werden können.
Mit dem E-Rezept eRp 27.2 lassen sich Verordnungen für häusliche Krankenpflege elektronisch ausstellen, und mit eRp 27.3 können auch Betäubungsmittel digital verordnet werden.
Für Leistungserbringende:
Mit der Patientenakte ePA 27 sind Laborbefunde und -verläufe einrichtungsübergreifend verfügbar, sodass Befundanfragen und Doppeluntersuchungen vermieden und die Entscheidungsqualität verbessert wird.
Die elektronische Verordnung häuslicher Krankenpflege des E-Rezept eRp 27.2 bildet den ersten Entscheidungsprozess eines Kostenträgers ab und ermöglicht erstmals Korrekturanfragen an verordnende Ärzte. Ein schnellerer sektorübergreifender Austausch zwischen Ärzten, Pflegediensten und Krankenkassen wird realisiert. Verordnung und Antrag in Papierform werden abgeschafft.
Die Umsetzung der elektronischen Verordnung von Betäubungsmitteln des E-Rezept eRp 27.3 ermöglicht den Verzicht auf die Verwendung alter Nadeldrucker für die Bedruckung bisheriger Rezeptformulare und Ablage derer Durchschläge in Aktenordnern zur Dokumentation. Verschreibungsnachweise und Abgabenachweise werden digitalisiert und die Berechtigung zur Verschreibung wird unmittelbar in jedem Verordnungsvorgang geprüft.
Mit dem TI-Messenger TI-M Pro 1.1 erfolgt die nahtlose Einbindung in Primärsysteme und Fachanwendungen, wodurch Medienbrüche und manuelle Übergaben reduziert werden. Einrichtungen profitieren von stabilen, integrierten Kommunikationsabläufen, die Skalierung ermöglichen, ohne zusätzliches Personal für manuelle Koordination zu binden.
Mit PoPP 2.0 werden telemedizinische Anwendungsfälle unterstützt, darunter Fernbehandlungen sowie die Ablösung von CardLink. Neben der elektronischen Gesundheitskarte steht Versicherten zusätzlich die Gesundheits-ID als Authentifizierungs- und Autorisierungsmittel, auch in vor-Ort-Szenarien, zur Verfügung.
2028 1. Halbjahr
Für Versicherte:
Versicherte können KIM derzeit nicht selbst aktiv nutzen. Sie profitieren jedoch indirekt von den Verbesserungen, die KIM 1.6 mit dem Verzeichnisdienst FHIR‑VZD 1.5 ermöglicht: Eine präzisere und schnellere Adressierung von Leistungserbringern und Kostenträgern sorgt dafür, dass medizinische Informationen zügiger am richtigen Ort verfügbar sind. Das kann Behandlungsabläufe beschleunigen und die Qualität der Versorgung verbessern.
Mit E-Rezept eRp 27.4 können Heilmittel elektronisch verordnet werden. Mit der Umsetzung werden Komfortfunktionen für Versicherte angestrebt, wie beispielsweise einfache Leistungserbringersuche nach Spezialgebieten und Bereitstellung der eVerordnung bei Terminvereinbarung.
Mit dem TI-Messenger Ausprägung TI‑M Connect integrieren Drittanbieter sichere Messaging‑Funktionen direkt in ihre Produkte und Plattformen. Der Fokus liegt auf Mehrwertanwendungen für Versicherte: Nahtlose Einbindung in bestehende Workflows, interoperable Kommunikation und ein einheitliches Nutzererlebnis für effiziente, sichere Zusammenarbeit im Gesundheitswesen.
Für Leistungserbringende:
KIM 1.6 mit Verzeichnisdienst FHIR‑VZD 1.5 verbessert die Suche und gezielte Adressierung von eArztbriefen und anderen KIM‑Nachrichten deutlich. Durch flexible Relationen (z. B. zwischen eHBA/eBA, SMC‑B oder Standorten) lassen sich mit weniger Eingaben präzisere Treffer erzielen. Zudem erleichtert die FHIR‑Datenstruktur automatisierte Verfahren, etwa durch erweiterte Möglichkeiten bei Adressverwaltung und Fachverfahrenszuordnung.
Die elektronische Verordnung von Heilmitteln im E-Rezept eRp 27.4 nutzt die Möglichkeiten von Korrekturanfragen und ermöglicht bei Bedarf schnellere Anpassungen einer Verordnung und eine Beschleunigung der Abstimmungen zwischen den Leistungserbringern. Fehlerquellen im Prozess werden minimiert und Medienbrüche vermieden.
Leistungserbringende erhalten mit der elektronischen Leistungserbringer-Identität eID-LE 1.0 eine kartenlose digitale Identität welche sie ohne spezielle Hardware wie Kartenleser und Konnektor flexible auch im mobilen Kontext nutzen können und einfach in jeder Leistungserbringer-Institution einsetzbar ist.
Hinweise zur Nutzung der OneRoadmap
Die OneRoadmap der gematik stellt in erster Linie die Planung der verschiedenen Produkte dar.
Zu sehen sind die Phasen des Produktentwicklungszyklus, die durchlaufen werden müssen, bis die jeweiligen Produkte oder Weiterentwicklungen in der Realität ihre Wirkung entfalten. Die Phasen werden typischerweise mit einem Meilenstein abgeschlossen.
Phasen der Produktentwicklung:
Die "Aktuelle Phase" beschreibt den momentanen Stand im Produktentwicklungszyklus.
Produktentwicklungsphasen
-
Initiale Qualifizierung und Planung
Meilenstein 1: Das Grobkonzept wurde erstellt
-
Konzeption und Kommentierung
Meilenstein 2: Das Konzeption ist veröffentlicht
-
Spezifikation inkl. Gesellschafterkommentierung
Meilenstein 3: Die Spezifikation wurde veröffentlicht
-
Entwicklung der Produkte
Meilenstein 4: Die Entwicklung ist abgeschlossen
-
Zulassungstests und Zulassungsprozess
Meilenstein 5: Eine erste Produktzulassung wurde erteilt
-
Erste Erlebbarkeit im Feld
Meilenstein 6: Die erste Inbetriebnahme in die PU ist erfolgt
-
Hypercare für Pilot oder Modellregion
Meilenstein 7: Die Hypercare-, Pilotphase ist abgeschlossen / Bereit zum Start (Massen-) Rollout
-
Bundesweiter Rollout der Produkte
Meilenstein 8: Der Rollout ist abgeschlossen
Auf Grund der Diversität der Produkte, werden nicht immer alle Phasen durchlaufen. Nicht zu durchlaufende Phasen werden übersprungen und nicht in der Roadmap abgebildet.
Meilensteine werden monatsgenau dargestellt. Sollten mehrere Meilensteine auf einen Monat fallen, zeigt die Roadmap nur den jeweils letzten Meilenstein an.
Die Roadmap zum Download
Diese pdf-Version ist die offizielle, veröffentlichte Version der OneRoadmap für die gematik-Produkte für das aktuell laufende Quartal.
Diese Excel-Version wird als Arbeitsversion zur OneRoadmap der gematik-Produkte zur Verfügung gestellt.
Bei geeignetem Download lassen sich zahlreiche Filtermöglichkeiten einstellen, die verschiedenste Sichten ermöglichen.
In dieser Version können über Filter auch die Ansichten für Primärsysteme und Frontends der Versicherten erstellt werden.