eMP
Der eMP – Ihr Einstieg in den elektronischen Medikationsplan
Mit dem elektronischen Medikationsplan (kurz: E-Medikationsplan oder eMP) haben Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und die Pflege, die an der Behandlung eines Versicherten beteiligt sind, mehr Transparenz zu den eingenommenen Medikamenten.
Der eMP enthält einen strukturierten Überblick darüber, welche Medikamente ein Versicherter aktuell einnimmt. Darüber hinaus enthält der eMP medikationsrelevante Informationen, die wichtig sind, um unerwünschte Wechselwirkungen zu vermeiden, bspw. zu Allergien.
Studien zufolge benötigt fast ein Viertel der Patienten dauerhaft drei oder mehr verordnete Arzneimittel. Laut § 31a SGB V haben diese Patienten einen Anspruch auf die Erstellung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans. Der eMP bildet Vorgaben zum bundeseinheitlichen Medikationsplan digital ab.
Wie funktioniert der elektronische Medikationsplan?
Der E-Medikationsplan wird auf Wunsch des Versicherten erstellt. In der Regel übernimmt ein Hausarzt die Erstanlage des E-Medikationsplans. Zu diesem Zweck benötigt der Leistungserbringer ein eHealth-Kartenterminal, einen elektronischen Heilberufsausweis (ab 2. Generation), ein Primärsystem und einen Zugang zur Telematikinfrastruktur via Konnektor.
Sobald der elektronische Heilberufsausweis und die elektronische Gesundheitskarte eines Versicherten im Kartenterminal stecken, kann der Leistungserbringer in seinem Primärsystem den standardisierten Datensatz für den eMP anlegen. Der eMP wird auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. Der eMP-Datensatz ist standardmäßig durch eine PIN geschützt. Der Versicherte kann diese PIN jedoch bei Bedarf deaktivieren.
Durch die Übergabe seiner Gesundheitskarte und, falls aktiviert, durch Eingabe seiner PIN, erlaubt der Versicherte behandelnden Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten sowie Kliniken oder Apotheken den Zugriff auf seinen E-Medikationsplan.
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