19.12.2024 - behoben - Störung sektoraler Identity Provider (sek IDP KTR) - T-Systems International GmbH:
Mehr erfahren
Komponenten & Dienste
NCPeH
Der NCPeH: Ihr Eingangstor zum europäischen Gesundheitswesen
Der National Contact Point for eHealth (NCPeH) in der TI – das müssen Sie wissen
Nutzen
Der NCPeH ist die deutsche Kontaktstelle zum europäischen Gesundheitswesen. Er ermöglicht es Versicherten, ihre medizinischen Daten sowie elektronische Rezepte innerhalb der EU einem Leistungserbringer (Ärzte, Apotheker) zur Verfügung zu stellen. Die Daten werden dabei so verarbeitet, dass sie für das Gesundheitssystem im EU-Ausland interpretierbar bleiben und somit zum Wohle von Patienten genutzt werden können.
Elektronische Patientenkurzakte
Mit der Einführung der Weiterentwicklung der kartenbasierten Anwendung Notfalldatenmanagement zur Onlineanwendung elektronische Patientenkurzakte (ePKA) ist es Versicherten möglich, ihre Daten zukünftig innerhalb der Europäischen Union zur Verfügung zu stellen. Der NCPeH wird dazu als technisches Mittel zur Übermittlung dieser Daten eingesetzt.
Grenzüberschreitendes Einlösen von elektronischen Rezepten
Zukünftig ist es möglich, in Deutschland ausgestellte E-Rezepte im EU-Ausland einzulösen. Auch hierfür dient der NCPeH als Übermittler.
Funktionsweise
Am Beispiel eines Versicherten lässt sich die Funktionsweise erklären: Ein Versicherter, der medizinische Daten in seiner ePKA gespeichert hat, möchte im EU-Ausland einen Arzt aufsuchen. Damit dieser Arzt schnell und unkompliziert auf die Daten des Versicherten zugreifen kann, muss der Versicherte für das entsprechende Land eine Zugriffsberechtigung in der ePA-App erteilen. Ist dies geschehen, kann der Arzt zunächst auf die Stammdaten des Versicherten zugreifen und diese – etwa mit der eGK und einem Identitätsdokument – abgleichen. Passen die Daten zusammen, kann der Arzt anschließend wichtige medizinische Daten einsehen.
Der NCPeH fungiert in diesem Prozess als Übermittler der Daten, damit diese von einem Land ins andere "lesbar" bleiben. Voraussetzung dafür ist ein Vertrauensverhältnis innerhalb beider Systeme zueinander. Die Freigabe, die der Versicherte im Beispiel für das Land erteilt, ist dabei einmalig. Das bedeutet, erfolgt einmal eine Freigabe und ein Abruf der Daten, muss anschließend durch den Versicherten erneut eine Freigabe erfolgen, damit erneut auf die Daten zugegriffen werden kann.
Beteiligte Mitgliedsstaaten
Die Anbindung der EU-Mitgliedsstaaten erfolgt sukzessiv.
Informationen
Der NCPeH wird von der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland betrieben.
DVKA Kontakt: https://www.dvka.de