Anwendungen, die mit dem HBA genutzt werden
Qualifizierte elektronische Signatur
Mit dem HBA können bspw. medizinische Dokumenten qualifiziert elektronisch signiert werden. Diese qualifizierte elektronische Signatur ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und somit rechtssicher.
Neben der QES nutzt der HBA weitere kryptographische Identitäten für:
- die Authentisierung eines Leistungserbringers bei der Anmeldung in Portalen,
- das qualifizierte elektronische Signieren von bspw. Nachrichten via Kommunikation im Medizinwesen, E-Rezept, Notfalldaten, elektronischem Arztbrief (insbesondere für Abrechnungszwecke im ambulanten Sektor) inklusive der rechtsgültigen digitalen Unterschrift auf Verträgen auch außerhalb des Gesundheitswesens sowie
- die Verschlüsselung, Entschlüsselung und Umschlüsselung von Nachrichten.
Leistungserbringer benötigen den elektronischen Heilberufsausweis nicht nur für Zugriff auf Daten medizinischer Anwendungen der TI, sondern auch für die Beantragung einer Institutionskarte SMC-B.
Es gilt: Der Zugriff auf Daten in einer Anwendung nach § 334 SGB V ohne elektronischen Heilberufs- oder Berufsausweis wird als Ordnungswidrigkeit behandelt.