30.06.2025
- Wartungsarbeiten im Bereich Trust Service Provider (TSP):
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Informationstechnische Systeme in Krankenhäusern
Bestätigungsverfahren ISiK
So weisen Sie den interoperablen Datenaustausch Ihres Informationssystems für Krankenhäuser nach
Bestätigungsverfahren ISiK – das müssen Sie wissen
Das Verfahren zur Bestätigung des interoperablen Datenaustauschs durch Informationssysteme im Krankenhaus (ISiK) der gematik ist gemäß § 373 SGB V verpflichtend für Softwareprodukte, die in Krankenhäusern eingesetzt werden. Die konkrete Definition der bestätigungsrelevanten Systeme ist in den jeweiligen Implementierungsleitfäden hinterlegt.
Schritt für Schritt durch das Bestätigungsverfahren ISiK
Die nachfolgende Schritt-für-Schritt-Anleitung führt Sie kurz und knapp durch das ISiK-Bestätigungsverfahren
Laden Sie die "Verfahrensbeschreibung Bestätigung des interoperablen Datenaustauschs durch Informationssysteme im Krankenhaus" herunter.
Erstellen Sie die Testberichte mittels der Tiger Testsuite gemäß den dort hinterlegten Anweisungen.
Das Bestätigungsverfahren ISiK können Sie im Onlineshop der gematik beantragen. Dies erfolgt dort durch die entsprechende Bestellung der Tiger Testplattform. Die dabei anfallende Gebühr können Sie der Gebührenübersicht der gematik entnehmen.
Nach Eingang des Bestätigungsantrags durch die Bestellung von Tiger im Webshop wird Ihnen das bestellte Kontingent an Bestätigungen im Titus-Portal zur Verfügung gestellt. Das gesamte Verfahren wird anschließend über dieses Portal abgewickelt.
Dabei gelten die Nutzungs- und Verfahrensbedingungen für die Titus PS-Testmodule.
Der Abruf der Bestätigung erfolgt direkt in Titus. Laden Sie dafür die Testberichte im Titus Portal hoch, füllen Sie das Formular für den Abrufauftrag aus und reichen Sie diesen dort ein.
Wenn die Prüfung des eingereichten Testberichtes positiv ausfällt, können Sie den Bestätigungsbescheid in Titus herunterladen. Bei einem negativen Prüfergebnis erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung mit Hinweisen zur Berichtigung.