04.10.2024 - behoben - Einschränkung Kommunikation im Medizinwesen (KIM) - BITMARCK Service GmbH:
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02.10.2024 - Wartungsarbeiten am E-Rezept Fachdienst: In der Zeit vom 05.10.2024 23:30 Uhr bis 06.10.20 00:30 Uhr finden Wartungsarbeiten am E-Rezept-Fachdienst statt...
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Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) am 29. Dezember 2015 ist die gematik nach § 328 Abs. 1 SGB V berechtigt, Gebühren und Auslagen für die Durchführung der Zulassungs- und Bestätigungsverfahren zu erheben. Das Bundesministerium für Gesundheit hat aufgrund der Ermächtigungsgrundlage in § 328 Abs. 1 SGB V durch Rechtsverordnung („Telematikgebührenverordnung“) die gebührenpflichtigen Tatbestände bestimmt und Gebührenrahmen vorgegeben sowie Regelungen zur Gebührenerhebung und Auslagenerstattung getroffen.

Übersicht über Gebühren der gematik für Zulassungen, Bestätigungen und Bestätigungsverfahren

In den nachfolgenden Übersichten sehen Sie die Gebühren für die Zulassung von Komponenten (Produkten), Diensten und Anbietern operativer Betriebsleistungen. Darüber hinaus finden Sie hier die Gebühren sowie Entgelte für die Bestätigung von weiteren elektronischen Anwendungen (WANDA) bzw. für die Bestätigungsverfahren der gematik. Alle Angaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zulassungen von Komponenten

Zulassungen nach § 325 SGB V* Gebühren**
Objektsystem 7.900,00 EUR
Basis-Consumer 8.300,00 EUR
KTR-Consumer 15.000,00 EUR
ePA-Frontend des Versicherten 42.300,00 EUR
COS ohne kontaktloser Schnittstelle 21.000,00 EUR
Mobiles Kartenterminal Stufe 2 23.000,00 EUR
eHealth-Kartenterminal 26.000,00 EUR
COS mit kontaktloser Schnittstelle 29.000,00 EUR
Erweiterung Produktzulassung KTR-AdV um zusätzliche KTR-AdV-App 31.400,00 EUR
KTR-AdV (Server + App initial) 43.100,00 EUR
Konnektor 135.000,00 EUR
Highspeed-Konnektor 73.500,00 EUR
eHealth-CardLink 22.800,00 EUR
TI-Gateway Zugangsmodul 30.000,00 EUR

Zulassung von Diensten

Zulassungen nach § 325 SGB V* Gebühren**
Schnittstelle Fachdienste VSDM für Krankenkassen 3.500,00 EUR
Signaturdienst 4.500,00 EUR
TSP CVC 5.500,00 EUR
Sektoraler IDP 25.300,00 EUR
Intermediär VSDM 9.500,00 EUR
TSP X.509 9.500,00 EUR
Schlüsselgenerierungsdienst 15.500,00 EUR
Funktionalität Fachdienste VSDM*** 28.000,00 EUR
Sicheres Übermittlungsverfahren KIM (integriertes/standalone KIM-Clientmodul oder
KIM-Clientmodul mit Fachdienst*
20.000,00 EUR
TI-Messenger-Client (optional inkl. Administrations-Funktion) 11.800,00 EUR
TI-Messenger-Fachdienst 11.800,00 EUR
TI-Messenger (TI-Messenger-Client (optional inkl. Administrations-Funktion) und Fachdienst) 15.500,00 EUR
VPN-Zugangsdienst 62.000,00 EUR
ePA-Aktensystem 62.000,00 EUR

* KIM 1.5 Clientmodul kann mit oder ohne KIM-Fachdienst zugelassen werden. Das Clientmodul kann integriert in einem Primärsystem oder eigenständig (stand alone) zugelassen werden.

Zulassungen von Anbietern operativer Betriebsleistungen

Zulassungen nach § 324 SGB V* Gebühren**
Anbieter TSP CVC eGK 10.600,00 EUR
Anbieter TSP X.509 eGK 10.600,00 EUR
Anbieter KTR-AdV 10.600,00 EUR
Anbieter KTR-Consumer 10.600,00 EUR
Anbieter Basis-Consumer 10.600,00 EUR
Anbieter Sektoraler IDP 11.500,00 EUR
Anbieter Signaturdienst 10.600,00 EUR
Anbieter VPN-Zugangsdienst 16.500,00 EUR
Anbieter HBA 16.500,00 EUR
Anbieter SMC-B 16.500,00 EUR
Anbieter KIM 16.500,00 EUR
Anbieter TI-Gateway 11.800,00 EUR
Anbieter TI-Messenger 11.500,00 EUR
Anbieter ePA-Aktensystem inkl. SGD 16.500,00 EUR
Betreiber ePA-Aktensystem inkl. SGD*** 16.500,00 EUR
Anbieter ePA-Aktensystem inkl. SGD (mit bestätigtem Unterauftragnehmer) Ermäßigung der Gebühr nach § 3 Abs. 3 TeleGebV
Anbieter Highspeed-Konnektor 10.600,00 EUR
Anbieter eHealth-CardLink 11.100,00 EUR

Bestätigungen von weiteren elektronischen Anwendungen und Diensten

Bestätigungen nach § 327 SGB V* Gebühren**
Andere Anwendungen des Gesundheitswesens ohne Zugriff auf
Dienste der TI in angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens
1.500,00 EUR
Andere Anwendungen des Gesundheitswesens
(einzelne Anwendung mit Zugriff auf Dienste der TI)
6.100,00 EUR
Andere Anwendungen des Gesundheitswesens mit Zugriff auf
Dienste der TI aus angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens
6.100,00 EUR
Bestätigungsverfahren DiGA 500,00 EUR
Plattformanwendungen der Telematikinfrastruktur -
externer Zugang zum VZD (FHIR)
2.000,00 EUR

Über die Bestätigungsgebühr hinaus kann die gematik nach § 327 Abs. 8 SGB V Entgelte für die Nutzung der Telematikinfrastruktur erheben. Die Höhe der Nutzungsentgelte ist im Entgeltkatalog für die Nutzung der TI durch weitere elektronische Anwendungen des Gesundheitswesens sowie für die Gesundheitsforschung festgeschrieben (Der Entgeltkatalog gilt vorbehaltlich der Genehmigung durch das BMG).

* Die Übersicht über die Zulassungs- und Bestätigungsobjekte ist nicht abschließend. Sie wird nach Bedarf ergänzt.

** Der Gebühr wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet. Die Einzelheiten hierzu regelt die Telematikgebührenverordnung.

***  Das Bestätigungsverfahren „Funktionalität Fachdienste VSDM“ ist ein dem Zulassungsverfahren „Schnittstelle Fachdienste VSDM“ vorgelagertes Verfahren. Das Bestätigungsverfahren „Betreiber ePA-Aktensystem“ ist ein dem Zulassungsverfahren „Anbieter ePA-Aktensystem“ vorgelagertes Verfahren. Das Bestätigungsverfahren „Betriebliche Eignung Fachdienste VSDM“ wurde konzeptionell überarbeitet und in ein entgeltbasiertes Verfahren überführt.

**** Die Gebühr wird je bestätigte Anwendung erhoben.

***** Die Gebühr wird je bestätigte Anwendungsgruppe bzw. für jede einzelne nicht gruppierte bestätigte Anwendung erhoben.
 

Bestätigungsverfahren

Freiwilliges Verfahren Gebühren
(zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer)
Bestätigung der Konformität des Primärsystems zur Konnektorschnittstelle 600,00 EUR
Personalisierungsvalidierung von eGK, HBA oder SMC-B 600,00 EUR
Betriebliche Eignung der Fachdienste 10.600,00 EUR
Bestätigungsverfahren ISiK (freiwillig) 2.200,00 EUR
Bestätigungsverfahren NCPeH-Fachdienst 6.100,00 EUR
Gesetzliches Verfahren Gebühren
(zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer)
Bestätigungsverfahren ISiK (gesetzlich) 2.200,00 EUR
Bestätigungsverfahren ISiP tba