Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) am 29. Dezember 2015 ist die gematik nach § 328 Abs. 1 SGB V berechtigt, Gebühren und Auslagen für die Durchführung der Zulassungs- und Bestätigungsverfahren zu erheben. Das Bundesministerium für Gesundheit hat aufgrund der Ermächtigungsgrundlage in § 328 Abs. 1 SGB V durch Rechtsverordnung („Telematikgebührenverordnung“) die gebührenpflichtigen Tatbestände bestimmt und Gebührenrahmen vorgegeben sowie Regelungen zur Gebührenerhebung und Auslagenerstattung getroffen.

Übersicht über Gebühren der gematik für Zulassungen, Bestätigungen und Bestätigungsverfahren

In den nachfolgenden Übersichten sehen Sie die Gebühren für die Zulassung von Komponenten (Produkten), Diensten und Anbietern operativer Betriebsleistungen. Darüber hinaus finden Sie hier die Gebühren sowie Entgelte für die Bestätigung von weiteren elektronischen Anwendungen (WANDA) bzw. für die Bestätigungsverfahren der gematik. Alle Angaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zulassungen von Komponenten

Zulassungen nach § 325 SGB V*   Gebühren**
Objektsystem   7.900,00 EUR
Basis-Consumer   8.300,00 EUR
KTR-Consumer   15.000,00 EUR
ePA-Frontend des Versicherten   42.300,00 EUR
COS ohne kontaktloser Schnittstelle   21.000,00 EUR
Mobiles Kartenterminal Stufe 2   23.000,00 EUR
eHealth-Kartenterminal   26.000,00 EUR
COS mit kontaktloser Schnittstelle   29.000,00 EUR
Erweiterung Produktzulassung KTR-AdV um zusätzliche KTR-AdV-App   31.400,00 EUR
KTR-AdV (Server + App initial)   43.100,00 EUR
Konnektor   135.000,00 EUR
Highspeed-Konnektor   73.500,00 EUR
eHealth-CardLink   22.800, 00 EUR
TI-Gateway Zugangsmodul   30.000,00 EUR

Zulassung von Diensten

Zulassungen nach § 325 SGB V* Gebühren**
Schnittstelle Fachdienste VSDM für Krankenkassen 3.500,00 EUR
Signaturdienst 4.500,00 EUR
TSP CVC 5.500,00 EUR
Sektoraler IDP 25.300,00 EUR
Intermediär VSDM 9.500,00 EUR
TSP X.509 9.500,00 EUR
Schlüsselgenerierungsdienst 15.500,00 EUR
Funktionalität Fachdienste VSDM*** 28.000,00 EUR
Sicheres Übermittlungsverfahren KIM (integriertes / stand alone KIM Clientmodul oder KIM Clientmodul mit Fachdienst* 20.000,00 EUR
TI-Messenger-Client (optional inkl. Administrations-Funktion) 11.800,00 EUR
TI-Messenger-Fachdienst 11.800,00 EUR
TI-Messenger (TI-Messenger-Client (optional inkl. Administrations-Funktion) und Fachdienst) 15.500,00 EUR
VPN-Zugangsdienst 62.000,00 EUR
ePA-Aktensystem 62.000,00 EUR

* KIM 1.5 Clientmodul kann mit oder ohne KIM-Fachdienst zugelassen werden. Das Clientmodul kann integriert in einem Primärsystem oder eigenständig (stand alone) zugelassen werden.

Zulassungen von Anbietern operativer Betriebsleistungen

Zulassungen nach § 324 SGB V*   Gebühren**
Anbieter TSP CVC eGK   10.600,00 EUR
Anbieter TSP X.509 eGK   10.600,00 EUR
Anbieter KTR-AdV   10.600,00 EUR
Anbieter KTR-Consumer   10.600,00 EUR
Anbieter Basis-Consumer   10.600,00 EUR
Anbieter Sektoraler IDP   11.500,00 EUR
Anbieter Signaturdienst   10.600,00 EUR
Anbieter VPN-Zugangsdienst   16.500,00 EUR
Anbieter HBA   16.500,00 EUR
Anbieter SMC-B   16.500,00 EUR
Anbieter KIM   16.500,00 EUR
Anbieter TI-Gateway   11.800,00 EUR
Anbieter TI-Messenger   11.500,00 EUR
Anbieter ePA-Aktensystem inkl. SGD   16.500,00 EUR
Betreiber ePA-Aktensystem inkl. SGD***   16.500,00 EUR
Anbieter ePA-Aktensystem inkl. SGD (mit bestätigtem Unterauftragnehmer)   Ermäßigung der Gebühr nach § 3 Abs. 3 TeleGebV
Anbieter Highspeed-Konnektor   10.600,00 EUR
Anbieter eHealth-CardLink   11.100, 00 EUR

Bestätigung von weiteren elektronischen Anwendungen

Bestätigungen nach § 327 SGB V* Gebühren**
Andere Anwendungen des Gesundheitswesens ohne Zugriff auf Dienste der TI in angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens 1.500,00 EUR
Andere Anwendungen des Gesundheitswesens (einzelne Anwendung mit Zugriff auf Dienste der TI) 6.100,00 EUR
Andere Anwendungen des Gesundheitswesens mit Zugriff auf Dienste der TI aus angeschlossenen Netzen des Gesundheitswesens 6.100,00 EUR
Bestätigungsverfahren DiGA 500,00 EUR

Über die Bestätigungsgebühr hinaus kann die gematik nach § 327 Abs. 8 SGB V Entgelte für die Nutzung der Telematikinfrastruktur erheben. Die Höhe der Nutzungsentgelte ist im Entgeltkatalog für die Nutzung der TI durch weitere elektronische Anwendungen des Gesundheitswesens sowie für die Gesundheitsforschung festgeschrieben (Der Entgeltkatalog gilt vorbehaltlich der Genehmigung durch das BMG).

* Die Übersicht über die Zulassungs- und Bestätigungsobjekte ist nicht abschließend. Sie wird nach Bedarf ergänzt.

** Der Gebühr wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet. Die Einzelheiten hierzu regelt die Telematikgebührenverordnung.

***  Das Bestätigungsverfahren „Funktionalität Fachdienste VSDM“ ist ein dem Zulassungsverfahren „Schnittstelle Fachdienste VSDM“ vorgelagertes Verfahren. Das Bestätigungsverfahren „Betreiber ePA-Aktensystem“ ist ein dem Zulassungsverfahren „Anbieter ePA-Aktensystem“ vorgelagertes Verfahren. Das Bestätigungsverfahren „Betriebliche Eignung Fachdienste VSDM“ wurde konzeptionell überarbeitet und in ein entgeltbasiertes Verfahren überführt.

**** Die Gebühr wird je bestätigte Anwendung erhoben.

***** Die Gebühr wird je bestätigte Anwendungsgruppe bzw. für jede einzelne nicht gruppierte bestätigte Anwendung erhoben.
 

Bestätigungsverfahren

Freiwilliges Verfahren Entgelt (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer)
Bestätigung der Konformität des Primärsystems zur Konnektorschnittstelle 600,00 EUR
Personalisierungsvalidierung von eGK, HBA oder SMC-B 600,00 EUR
Betriebliche Eignung der Fachdienste 10.600,00 EUR
Bestätigungsverfahren ISiK (freiwillig) 2.200,00 EUR
Gesetzliches Verfahren Gebühr (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer)
Bestätigungsverfahren ISiK (gesetzlich) 2.200,00 EUR
Bestätigungsverfahren ISiP tba