Kosten und Gebührenübersichten
Zulassungen von Komponenten
| Zulassungen nach § 325 SGB V* | Gebühren** |
| Objektsystem | 7.900,00 EUR |
| Basis-Consumer | 8.300,00 EUR |
| KTR-Consumer | 15.000,00 EUR |
| ePA-Frontend des Versicherten | 42.300,00 EUR |
| COS ohne kontaktloser Schnittstelle | 21.000,00 EUR |
| Mobiles Kartenterminal Stufe 2 | 23.000,00 EUR |
| eHealth-Kartenterminal | 26.000,00 EUR |
| COS mit kontaktloser Schnittstelle | 29.000,00 EUR |
| Konnektor | 135.000,00 EUR |
| Highspeed-Konnektor | 73.500,00 EUR |
| eHealth-CardLink | 22.800,00 EUR |
| TI-Gateway Zugangsmodul | 30.000,00 EUR |
* Die Übersicht über die Zulassungs- und Bestätigungsobjekte ist nicht abschließend. Sie wird nach Bedarf ergänzt.
** Der Gebühr wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet. Die Einzelheiten hierzu regelt die Telematikgebührenverordnung.
Telematikgebührenverordnung
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) am 29. Dezember 2015 ist die gematik nach § 328 Abs. 1 SGB V berechtigt, Gebühren und Auslagen für die Durchführung der Zulassungs- und Bestätigungsverfahren zu erheben. Das Bundesministerium für Gesundheit hat aufgrund der Ermächtigungsgrundlage in § 328 Abs. 1 SGB V durch Rechtsverordnung („Telematikgebührenverordnung“) die gebührenpflichtigen Tatbestände bestimmt und Gebührenrahmen vorgegeben sowie Regelungen zur Gebührenerhebung und Auslagenerstattung getroffen.
Die Kosten- und Gebührenübersichten bei Komponenten und Diensten schließen einen erfolgreichen Testdurchlauf ein. Für jeden gescheiterten Testdurchlauf kann gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 TeleGebV entsprechend dem angefallenen Prüfaufwand eine Gebühr von bis zu 70 Prozent des für die beantragte individuell zurechenbare öffentliche Leistung vorgesehenen Höchstsatzes erhoben werden.