Bestätigungsverfahren ISiK – das müssen Sie wissen
Das Verfahren zur Bestätigung des interoperablen Datenaustauschs durch Informationssysteme im Krankenhaus (ISiK) der gematik ist gemäß § 373 SGB V verpflichtend für Softwareprodukte, die als zentrale primäre Informationssysteme im Krankenhaus genutzt werden und die üblicherweise Krankenhausinformationssystem (KIS) oder klinisches Arbeitsplatzsystem (KAS) genannt werden.
Nicht verpflichtete Systeme haben zudem die Möglichkeit, das Verfahren freiwillig zu durchlaufen. Dies bietet sich insbesondere im Zusammenhang mit Projekten aus dem Krankenhauszukunftsgesetz an.