19.12.2024 - behoben - Störung sektoraler Identity Provider (sek IDP KTR) - T-Systems International GmbH:
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Informationstechnische Systeme in Krankenhäusern
Bestätigungsverfahren ISiK
So weisen Sie den interoperablen Datenaustausch Ihres Informationssystems für Krankenhäuser nach
Bestätigungsverfahren ISiK – das müssen Sie wissen
Das Verfahren zur Bestätigung des interoperablen Datenaustauschs durch Informationssysteme im Krankenhaus (ISiK) der gematik ist gemäß § 373 SGB V verpflichtend für Softwareprodukte, die in Krankenhäusern eingesetzt werden. Die konkrete Definition der bestätigungsrelevanten Systeme ist in den jeweiligen Implementierungsleitfäden hinterlegt.
Schritt für Schritt durch das Bestätigungsverfahren ISiK
Die nachfolgende Schritt-für-Schritt-Anleitung führt Sie kurz und knapp durch das ISiK-Bestätigungsverfahren
1. Schritt
Laden Sie die "Verfahrensbeschreibung Bestätigung des interoperablen Datenaustauschs durch Informationssysteme im Krankenhaus" herunter.
2. Schritt
Das Bestätigungsverfahren ISiK können Sie im Onlineshop der gematik beantragen. Die dabei anfallende Gebühr können Sie der Gebührenübersicht der gematik entnehmen.
3. Schritt
Nach Eingang des Bestätigungsantrags wird Ihnen von der gematik das ISiK4PS-Testmodul in Titus kostenlos für einen Zeitraum von 12 Monaten zur Verfügung gestellt. Es gelten dabei die Nutzungs- und Verfahrensbedingungen für die Titus PS-Testmodule.
4. Schritt
Erstellen Sie den Testbericht gemäß der in Titus verfügbaren Handlungsanweisung der gematik. Der Abruf der Bestätigung erfolgt direkt im Testtool Titus. Füllen Sie das Formular für den Abrufauftrag in Titus aus und reichen Sie diesen über Titus ein.
5. Schritt
Wenn die Prüfung des eingereichten Testberichtes positiv ausfällt, können Sie den Bestätigungsbescheid in Titus herunterladen. Bei einem negativen Prüfergebnis erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung mit Hinweisen zur Berichtigung.