Bestätigungsverfahren ISiK – das müssen Sie wissen
Das Verfahren zur Bestätigung des interoperablen Datenaustauschs durch Informationssysteme im Krankenhaus (ISiK) der gematik ist gemäß § 373 SGB V verpflichtend für Softwareprodukte, die in Krankenhäusern eingesetzt werden. Die konkrete Definition der bestätigungsrelevanten Systeme ist in den jeweiligen Implementierungsleitfäden hinterlegt.