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Informationstechnische Systeme in Krankenhäusern

Bestätigungsverfahren ISiK

So weisen Sie den interoperablen Datenaustausch Ihres Informationssystems für Krankenhäuser nach

Bestätigungsverfahren ISiK – das müssen Sie wissen

Das Verfahren zur Bestätigung des interoperablen Datenaustauschs durch Informationssysteme im Krankenhaus (ISiK) der gematik ist gemäß § 373 SGB V verpflichtend für Softwareprodukte, die als zentrale primäre Informationssysteme im Krankenhaus genutzt werden und die üblicherweise Krankenhausinformationssystem (KIS) oder klinisches Arbeitsplatzsystem (KAS) genannt werden.

Nicht verpflichtete Systeme haben zudem die Möglichkeit, das Verfahren freiwillig zu durchlaufen. Dies bietet sich insbesondere im Zusammenhang mit Projekten aus dem Krankenhauszukunftsgesetz an.

Verfahrensbeschreibung, Antrag und Gebühren

Die Verfahrensbeschreibung "Bestätigung des interoperablen Datenaustauschs durch Informationssysteme im Krankenhaus" informiert Sie über die Voraussetzungen und Konditionen des Bestätigungsverfahrens ISiK. Die Verfahrensbeschreibung regelt die besonderen Prüfbereiche und Nachweispflichten für Antragsteller.
Für das Durchlaufen des Bestätigungsverfahrens ISiK wird von der gematik eine Gebühr gemäß Telematikgebührenverordnung erhoben. Die Höhe der Gebühr können Sie auch der  Gebührenübersicht der gematik entnehmen. 
 

Schritt für Schritt durch das Bestätigungsverfahren ISiK

Die nachfolgende Schritt-für-Schritt-Anleitung führt Sie kurz und knapp durch das ISiK-Bestätigungsverfahren

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1. Schritt

Laden Sie die "Verfahrensbeschreibung Bestätigung des interoperablen Datenaustauschs durch Informationssysteme im Krankenhaus" herunter.

Verfahrens­beschreibung Bestätigung des inter­operablen Daten­austauschs durch Informations­systeme im Kranken­haus (ISiK) (V1.1.0)

pdf | 228 KB | 06. April 2022

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2. Schritt

Das Bestätigungsverfahren ISiK können Sie im Onlineshop der gematik beantragen. Die dabei anfallende Gebühr können Sie der Gebührenübersicht der gematik entnehmen. 

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3. Schritt

Nach Eingang des Bestätigungsantrags wird Ihnen von der gematik das ISiK4PS-Testmodul in Titus kostenlos für einen Zeitraum von 12 Monaten zur Verfügung gestellt. Es gelten dabei die Nutzungs­- und Verfahrensbedingungen für die Titus PS-Testmodule.

Nutzungs- und Verfahrensbedingungen Titus PS-Testmodule

pdf | 255 KB | 25. April 2022

Download
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4. Schritt

Erstellen Sie den Testbericht gemäß der in Titus verfügbaren Handlungsanweisung der gematik. Der Abruf der Bestätigung erfolgt direkt im Testtool Titus. Füllen Sie das Formular für den Abrufauftrag in Titus aus und reichen Sie diesen über Titus ein.

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5. Schritt

Wenn die Prüfung des eingereichten Testberichtes positiv ausfällt, können Sie den Bestätigungsbescheid in Titus herunterladen. Bei einem negativen Prüfergebnis erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung mit Hinweisen zur Berichtigung.

Toolkit

Titus - PS-Testmodule

Die gematik unterstützt Hersteller von Primärsystemen in der Entwicklungsphase mit der TI-Test- und Simulationsumgebung - Titus. Mithilfe dieses Testtools können Hersteller die ISiK- sowie die TI-Konformität ihrer Produkte überprüfen, bevor sie das ISiK-Bestätigungsverfahren durchlaufen.

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Weiterführende Informationen

ISiK - gesetzlicher Auftrag der gematik

Zum gesetzlichen Auftrag der gematik gemäß § 373 SGB V (ISiK) können Sie sich hier informieren.

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ISiK - Informationstechnische Systeme im Krankenhaus

Sie möchten mehr zur Interoperabilität in Krankenhäusern erfahren? Dann hier entlang:

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Gebühren­übersicht für Zulassungen, Bestä­tigungen und Bestätigungs­verfahren

Hier geht es zur Gebührenübersicht der gematik:

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