Auf dem Weg zur Klinik digital: das Krankenhauszukunftsgesetz
"Informationstechnische Ausstattung", "robotikbasierte Anlagen", "telemedizinische Strukturen" - zentrale Stichworte, die die Stoßrichtung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) klar vorgeben. Am 29.10.2020 in Kraft getreten, regt das KHZG die umfassende Digitalisierung der Kliniken des Landes an. Primäres Ziel des bundesweiten Investitionsprogramms sind der Aufbau von zeitgemäßen Notfallkapazitäten und sicheren digitalen Strukturen, die auf zukunftsfesten IT-Lösungen basieren.
Als hochsicheres Hightechnetz des deutschen Gesundheitswesens hilft die Telematikinfrastruktur, eben diese Vorgaben zu erfüllen. So sind dank der TI bspw. für die (Notfall-)Versorgung wichtigen Informationen stets sekundenschnell bei der Hand. Unabhängig davon profitieren Mensch und Medizin im weiteren Klinikalltag gleichermaßen von TI-Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte, dem Notfalldaten-Management und der Kommunikation im Medizinwesen.
Den Wandel zur "digitalen Klinik" muss der stationäre Sektor allerdings nicht allein finanzieren. Hierfür stehen Mittel aus Krankenhauszukunftsfonds und TI-Finanzierungsvereinbarung zur Verfügung.