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Anwendungen der Telematikinfrastruktur
Versichertenstammdaten-Management
Stets auf dem aktuellen Stand: das VSDM
VSDM – Ihr Einstieg in das Versichertenstammdaten-Management
Das Versichertenstammdaten-Management ermöglicht die Onlineprüfung und Onlineaktualisierung von Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte. Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Pflichtanwendung, die bestätigt, dass ein Versicherter im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung Leistungen beanspruchen darf.
Zu den Versichertenstammdaten gehören:
- persönliche Daten des Versicherten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Geschlecht),
- Informationen zur Krankenversicherung sowie
- Angaben zum Versicherungsschutz und zur Kostenerstattung.
Dank dem VSDM entfällt das Versenden neuer eGKs, wenn sich die Versichertenstammdaten ändern. Verantwortlich für die Bereitstellung, Aktualisierung und Pflege ist die jeweilige Krankenversicherung mit Ausgabe einer eGK an ihre Versicherten.
Das Versichertenstammdaten-Management ist die erste verfügbare Fachanwendung der Telematikinfrastruktur. Die Prüfung der Versichertenstammdaten ist bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt je Quartal verpflichtend. Das VSDM ist derzeit nur für gesetzlich Krankenversicherte in vollem Umfang möglich.
Wie funktioniert VSDM?
Die VSD werden auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. Über die TI kann der jeweils aktuelle Stand der Daten bei Bedarf vom Versichertenstammdatendienst abgerufen und - insofern ein Update vorliegt - auf der eGK aktualisiert werden.
Zu diesem Zweck muss die eGK ins eHealth-Kartenterminal gesteckt werden. Der Datenabgleich erfolgt umgehend: Der Konnektor fragt über die TI beim Versichertenstammdatendienst der Krankenkasse an, ob eine gültige eGK vorliegt. Ist dies der Fall, überprüft der Versichertenstammdatendienst, ob die Daten auf der eGK noch aktuell sind.
Insofern ein Update der Versichertenstammdaten verfügbar ist, aktualisiert der Dienst die Daten auf der eGK automatisch. Auch wenn die Versichertenstammdaten noch aktuell sind, wird ein Prüfungsnachweis auf der Karte gespeichert. Nach erfolgreicher Datenprüfung können die Daten auch in das Primärsystem eines Leistungserbringers übernommen werden.
Sollte die elektronische Gesundheitskarte des Versicherten ungültig sein, werden weder Daten noch Prüfungsnachweis auf die elektronische Gesundheitskarte geschrieben. Auch an das Primärsystem werden keine Daten gesendet.
Da es sich um personenbezogene Daten des Versicherten handelt, darf diese Datenübertragung auf die eGK nur mit seiner Zustimmung – zum Beispiel mit Übergabe der eGK an einen Leistungserbringer – und durch berechtigte Akteure erfolgen.