Bestätigungsverfahren ISiK & ISiP
Produktbeschreibung
Mit dem Bestätigungsverfahren für ISiK & ISiP sind Sie auf dem direkten Weg in Richtung „Interoperabilität“. Dank der individuellen Auswahl einzelner Testfälle für FHIR-Ressourcen können Sie die interoperable Kommunikationsfähigkeit mit anderen Krankenhaus- und Pflegesystemen nachweisen.
Wer durchläuft das Bestätigungsverfahren?
Die Verfahren zur Bestätigung des interoperablen Datenaustauschs durch Informationssysteme im Krankenhaus (ISiK) und der Pflege (ISiP) sind gemäß § 373 SGB V verpflichtend für Softwareprodukte, die gemäß der veröffentlichten Definition als bestätigungsrelevant eingestuft wurden. Die Definition ist den jeweiligen Implementierungsleitfäden zu entnehmen. Systeme, die nicht verpflichtet sind, können das Verfahren freiwillig durchlaufen.
Allgemeine Hinweise
Hinweise zum Bestätigungsverfahren
Das Durchlaufen des gesetzlichen Bestätigungsverfahrens ist kostenpflichtig. Für das Durchlaufen des freiwilligen Verfahrens wird ein Entgelt gemäß der Preisinformation erhoben. Für das Durchlaufen des gesetzlichen Bestätigungsverfahrens ISiK wird von der gematik eine Gebühr gemäß Telematikgebührenverordnung erhoben.
In dieser Gebühr ist eine Lizenz für eine einmalige Bestätigung enthalten. Die Bestätigung kann eine beliebige Anzahl an Modulen innerhalb einer Stufe enthalten.
Technische Details
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nutzungsbedingungen
Bestellung