Bestätigungsverfahren ISiK

Ihr Nachweis für den interoperablen Datenaustausch Ihres Informationssystems für Krankenhäuser

Produktbeschreibung
Mit Titus für ISiK sind Sie auf dem direkten Weg in Richtung „Interoperabilität“. Dank der individuellen Auswahl einzelner Testfälle für FHIR-Ressourcen können Sie nicht nur die interoperable Kommunikationsfähigkeit mit anderen Krankenhaussystemen nachweisen, sondern auch den TI-Qualitätsstandard Ihres Krankenhausinformationssystems sicherstellen.

Wer durchläuft ISiK-Bestätigungsverfahren?
Das Verfahren zur Bestätigung des interoperablen Datenaustauschs durch Informationssysteme im Krankenhaus (ISiK) ist gemäß § 373 SGB V verpflichtend für Softwareprodukte, die von der DKG gemäß veröffentlichter Definition als bestätigungsrelevant eingestuft wurden. Die Definition ist den jeweiligen Implementierungsleitfäden zu entnehmen. Systeme, die nicht verpflichtet sind, können das Verfahren freiwillig durchlaufen.

Das Durchlaufen des gesetzlichen Bestätigungsverfahrens ist kostenpflichtig. Für das Durchlaufen des freiwilligen Verfahrens wird ein Entgelt gemäß der Preisinformation erhoben. Für das Durchlaufen des gesetzlichen Bestätigungsverfahrens ISiK wird von der gematik eine Gebühr gemäß Telematikgebührenverordnung erhoben. In dieser Gebühr ist die Nutzung des ISiK-Testmoduls für einen Zeitraum von 12 Monaten inkludiert.

Bestellung

Technische Details
Weiterführende Informationen zu den Bestätigungsverfahren finden Sie auf der Informationsseite für Primärsystemhersteller im Fachportal der gematik. Wenn Sie sich näher über die Features von Titus informieren möchten, besuchen Sie unsere Titus-Seite im Toolkit.