TI-Status

Bestätigungsverfahren ISiK & ISiP

Ihr Nachweis für den interoperablen Datenaustausch Ihres Informationssystems für Krankenhäuser und in der Pflege.

Produktbeschreibung

Mit dem Bestätigungsverfahren für ISiK & ISiP sind Sie auf dem direkten Weg in Richtung „Interoperabilität“. Dank der individuellen Auswahl einzelner Testfälle für FHIR-Ressourcen können Sie die interoperable Kommunikationsfähigkeit mit anderen Krankenhaus- und Pflegesystemen nachweisen.

Wer durchläuft das Bestätigungsverfahren?

Die Verfahren zur Bestätigung des interoperablen Datenaustauschs durch Informationssysteme im Krankenhaus (ISiK) und der Pflege (ISiP) sind gemäß § 373 SGB V verpflichtend für Softwareprodukte, die gemäß der veröffentlichten Definition als bestätigungsrelevant eingestuft wurden. Die Definition ist den jeweiligen Implementierungsleitfäden zu entnehmen. Systeme, die nicht verpflichtet sind, können das Verfahren freiwillig durchlaufen.

Allgemeine Hinweise

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