23.10.2024 - Wartungsarbeiten am sektoralen IDP der T-Systems: Am 24.10.2024 von 22:30 Uhr bis zum 25.10.2024 05:00 Uhr finden Wartungsarbeiten an dem von der T-Systems International GmbH betriebenen sektoralen IDP statt.
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18.10.2024 - Wartungsarbeiten am E-Rezept-Fachdienst: Am Donnerstag, den 24. Oktober 2024, werden in der Zeit von 22:00 bis 22:30 Uhr Wartungsarbeiten am E-Rezept-Fachdienst durchgeführt...
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Komponenten & Dienste

E-Rezept-Frontend des Versicherten

Das elektronische Rezept aus App-Perspektive

Das E-Rezept-Frontend des Versicherten in der TI – das müssen Sie wissen

E-Rezept-Frontend des Versicherten (E-Rezept-FdV) bezeichnet eine App auf einem mobilen Endgerät eines Versicherten, zum Beispiel ein Smartphone. Das E-Rezept-FdV bündelt die Funktionalitäten der Fachanwendung E-Rezept und führt darüber hinaus die dezentrale Fachlogik der Fachanwendung E-Rezept aus.

Der Versicherte kann via E-Rezept-FdV seine auf dem E-Rezept-Fachdienst bereitgestellten E-Rezepte einsehen, löschen und in der Apotheke einlösen. Zusätzlich kann er Nachrichten mit der Apotheke austauschen.

E-Rezept-Frontend des Versicherten und Schnittstellen

Das E-Rezept-FdV nutzt die Schnittstellen zum:

Identity Provider zur Authentifizierung des Nutzers und zur Bereitstellung bestätigter Identitätsmerkmale des Nutzers

E-Rezept-Fachdienst, der den E-Rezept-Workflow umsetzt

Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur, der eine Liste von Apotheken bereitstellt, bei denen der Versicherte E-Rezepte einlösen kann.

E-Rezept-Frontend und Authentifizierung

In das E-Rezept-FdV Integriert ist ein Authenticator-Modul, das die funktionalen Anteile des Authentifizierungsprozesses und die Kommunikation mit der elektronischen Gesundheitskarte des Nutzers kapselt.

Hinweis

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Bitte nutzen Sie ab sofort die Veröffentlichungen auf https://gemspec.gematik.de/docs/zulassungsobjekte/.
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Dokumentensuche

Produkttypspezifische Dokumente

Anbietertypspezifische Dokumente

Zulassung

Die gematik wird gemäß § 312 Abs.1 PDSG das E-Rezept-Frontend des Versicherten („E-Rezept-App“) bereitstellen. Gemäß § 360 Abs. 10 SGB V regelt das Bundesministerium für Gesundheit sowohl die Schnittstellen in den Diensten sowie in den Komponenten als auch die Nutzung durch Drittanbieter.. 

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