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25.04.2024 - Wartungsarbeiten am sektoralen IDP der T-Systems:
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Komponenten & Dienste
Das elektronische Rezept aus App-Perspektive
E-Rezept-Frontend des Versicherten (E-Rezept-FdV) bezeichnet eine App auf einem mobilen Endgerät eines Versicherten, zum Beispiel ein Smartphone. Das E-Rezept-FdV bündelt die Funktionalitäten der Fachanwendung E-Rezept und führt darüber hinaus die dezentrale Fachlogik der Fachanwendung E-Rezept aus.
Der Versicherte kann via E-Rezept-FdV seine auf dem E-Rezept-Fachdienst bereitgestellten E-Rezepte einsehen, löschen und in der Apotheke einlösen. Zusätzlich kann er Nachrichten mit der Apotheke austauschen.
E-Rezept-Frontend des Versicherten und Schnittstellen
Das E-Rezept-FdV nutzt die Schnittstellen zum:
Identity Provider zur Authentifizierung des Nutzers und zur Bereitstellung bestätigter Identitätsmerkmale des Nutzers
E-Rezept-Fachdienst, der den E-Rezept-Workflow umsetzt
Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur, der eine Liste von Apotheken bereitstellt, bei denen der Versicherte E-Rezepte einlösen kann.
E-Rezept-Frontend und Authentifizierung
In das E-Rezept-FdV Integriert ist ein Authenticator-Modul, das die funktionalen Anteile des Authentifizierungsprozesses und die Kommunikation mit der elektronischen Gesundheitskarte des Nutzers kapselt.
Die gematik wird gemäß § 312 Abs.1 PDSG das E-Rezept-Frontend des Versicherten („E-Rezept-App“) bereitstellen. Gemäß § 360 Abs. 10 SGB V regelt das Bundesministerium für Gesundheit sowohl die Schnittstellen in den Diensten sowie in den Komponenten als auch die Nutzung durch Drittanbieter..
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