20.11.2024 - behoben - Störung VPN-Zugangsdienst - Arvato Systems Digital GmbH:
Mehr erfahren
Komponenten & Dienste
E-Rezept-Frontend des Versicherten
Das elektronische Rezept aus App-Perspektive
Das E-Rezept-Frontend des Versicherten in der TI – das müssen Sie wissen
E-Rezept-Frontend des Versicherten (E-Rezept-FdV) bezeichnet eine App auf einem mobilen Endgerät eines Versicherten, zum Beispiel ein Smartphone. Das E-Rezept-FdV bündelt die Funktionalitäten der Fachanwendung E-Rezept und führt darüber hinaus die dezentrale Fachlogik der Fachanwendung E-Rezept aus.
Der Versicherte kann via E-Rezept-FdV seine auf dem E-Rezept-Fachdienst bereitgestellten E-Rezepte einsehen, löschen und in der Apotheke einlösen. Zusätzlich kann er Nachrichten mit der Apotheke austauschen.
E-Rezept-Frontend des Versicherten und Schnittstellen
Das E-Rezept-FdV nutzt die Schnittstellen zum:
Identity Provider zur Authentifizierung des Nutzers und zur Bereitstellung bestätigter Identitätsmerkmale des Nutzers
E-Rezept-Fachdienst, der den E-Rezept-Workflow umsetzt
Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur, der eine Liste von Apotheken bereitstellt, bei denen der Versicherte E-Rezepte einlösen kann.
E-Rezept-Frontend und Authentifizierung
In das E-Rezept-FdV Integriert ist ein Authenticator-Modul, das die funktionalen Anteile des Authentifizierungsprozesses und die Kommunikation mit der elektronischen Gesundheitskarte des Nutzers kapselt.
Hinweis
Die Dokumentensuche ermöglicht aktuell den Zugriff lediglich auf Dokumentenpakete, die vor dem 10.06.2024 veröffentlicht wurden.
Bitte nutzen Sie ab sofort die Veröffentlichungen auf https://gemspec.gematik.de/docs/zulassungsobjekte/.
Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Weiterentwicklung der Dokumentensuche, um in gewohnter Weise auch auf neue Veröffentlichungen zugreifen zu können.
Dokumentensuche
Produkttypspezifische Dokumente
Anbietertypspezifische Dokumente
Zulassung
Die gematik wird gemäß § 312 Abs.1 PDSG das E-Rezept-Frontend des Versicherten („E-Rezept-App“) bereitstellen. Gemäß § 360 Abs. 10 SGB V regelt das Bundesministerium für Gesundheit sowohl die Schnittstellen in den Diensten sowie in den Komponenten als auch die Nutzung durch Drittanbieter..