ISiP
Interoperabilität für IT-Systeme in der Pflege – ein Gemeinschaftsprojekt
Seit 2021 erarbeitet die gematik einen verbindlichen Standard für den Austausch von Gesundheitsdaten über eine standardisierte Schnittstelle für informationstechnische Systeme in der pflegerischen Versorgung - kurz: ISiP.
Zusammen mit Vertretern des Pflegesektors auf Bundesebene – darunter Träger von Pflegeeinrichtungen und Verbände der Pflegeberufe – sowie mit E-Health-Experten der IT-Industrie erarbeitet die gematik die verbindlichen Festlegungen für offene und standardisierte Schnittstellen. Damit setzt die gematik ihren gesetzlichen Auftrag nach § 373 SGB V mit größtmöglicher Praxisorientierung um.
ISiP-Spezifikation auf Simplifier
Die Spezifikation, die den Herstellern zeitgleich als Leitfaden dient, wird stufenweise entwickelt und vorab als Arbeitsversion auf Simplifier veröffentlicht. Somit können Sie den Fortschritt tagesaktuell verfolgen. Auf Simplifier finden Sie auch Informationen zu den geplanten Stufen sowie zur Releaseplanung.
ISiP-Bestätigungsverfahren und bestätigungsrelevante Systeme
Die Vorgaben der ISiP-Spezifikation bilden die Grundlage für das gebührenpflichtige Bestätigungsverfahren ISiP. Alles, was Sie zum Bestätigungsverfahren ISiP und über bestätigungsrelevante Systeme wissen müssen, finden Sie auf dem Fachportal.
Hinweise
Feedback während der Erstellung der ISiP-Spezifikation ist ausdrücklich erwünscht. Bei technischen Fragen und Anmerkungen zu ISiP erreichen Sie die gematik-Experten unter isip[at]gematik(dot)de.
Falls Sie Simplifier zum ersten Mal nutzen:
Beginnen Sie mit dem Lesen beim Punkt "Einführung" und fahren Sie dann nach rechts fort mit den Punkten "Release Notes", "Motivation" etc. Der technische Detailgrad steigt, je weiter rechts Sie sich in der Navigation befinden.