20.11.2024 - behoben - Störung VPN-Zugangsdienst - Arvato Systems Digital GmbH:
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Anwendungen der Telematikinfrastruktur
Notfalldaten-Management
Hilfreich, wenn es darauf ankommt: das NFDM
NFDM – Ihr Einstieg in das Notfalldaten-Management
Mithilfe des Notfalldaten-Managements können notfallrelevante medizinische Informationen als Notfalldatensatz und Hinweise zum Ablageort von Willenserklärungen des Versicherten als Datensatz für die persönlichen Erklärungen direkt auf der Gesundheitskarte gespeichert werden.
Das Notfalldaten-Management als freiwillige Fachanwendung enthält als Notfalldatensatz eine Übersicht über Vorerkrankungen und mögliche medizinische Zusammenhänge, bspw. chronische Erkrankungen, regelmäßig eingenommene Medikamente oder Allergien. Ergänzend finden sich im Notfalldatensatz neben den Kontaktdaten von behandelnden Ärzten auch die Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen.
Sofern ein Versicherter über einen Organspendeausweis, eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht verfügt, können Informationen über den Aufbewahrungsort im Datensatz Persönliche Erklärungen gespeichert werden.
Nur Ärzte, Zahnärzte und deren Mitarbeiter sowie Angehörige anderer Heilberufe, darunter Notfallsanitäter, können in Notfallsituationen diese notfallrelevanten medizinischen Informationen einsehen. Das NFDM unterstützt somit eine gezielte Diagnostik und Therapie – insbesondere in Situationen, in denen für die Behandlung entscheidende anamnestische Angaben fehlen.
Außerhalb von Notfallsituationen können die Notfalldaten mit Zustimmung des Versicherten zusätzlich auch von Apothekern und psychologischen Psychotherapeuten ausgelesen werden.
Wie funktioniert NFDM?
Der Notfalldatensatz wird auf Wunsch des Patienten erstellt. In der Regel übernimmt ein Hausarzt die Erstanlage des NFD. Zu diesem Zweck benötigt der Leistungserbringer ein eHealth-Kartenterminal, einen elektronischen Heilberufsausweis (ab 2. Generation), ein Primärsystem und einen Zugang zur Telematikinfrastruktur via Konnektor.
Sobald der elektronische Heilberufsausweis und die elektronische Gesundheitskarte des Patienten im Kartenterminal stecken, kann der Leistungserbringer in seinem Primärsystem den standardisierten Datensatz für den NFD anlegen. Der Notfalldatensatz wird auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. Der Leistungserbringer muss den NFD per qualifizierter elektronischer Signatur signieren. Der Patient kann diesen Datensatz auf Wunsch per PIN vor dem unbefugten Zugriff schützen.