25.03.2025 - behoben: Störung sektoraler Identity Provider (sek IDP KTR) - IBM Deutschland GmbH:
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25.03.2025 - behoben: Störung bei der Verbindung zur TI - Arvato Systems Digital GmbH:
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22.03.2025 - behoben: Einschränkungen bei der Nutzung von HBA/SMC-B: Die Störung wurde behoben. Alle Dienste stehen seit ca. 13:35 wieder uneingeschränkt zur Verfügung.
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14.03.2025 - Deadline für Firmware-Update bei Konnektoren und Terminals: Wichtiger Reminder:
Bis zum 31.03.2025 müssen nicht mehr zugelassene Konnektoren und Kartenterminals-Versionen aus dem Betrieb genommen werden. Erforderliche Updates der Firmware sollen bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein. Eine aktuelle Übersicht sehen sie unter mehr erfahren.
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SMC-B für Betriebsstätten von Privatzahnärzten

SMC-B für Betriebsstätten von Privatzahnärzten

Die Grundlage für die erfolgreiche Anbindung von privatzahnärztlichen Einrichtungen an die TI.

Das müssen Antragsteller wissen

Privatzahnärztliche Einrichtungen ohne Kassenzulassung benötigen eine Institutionskarte SMC-B, um sich an die Telematikinfrastruktur anzubinden und als TI-Teilnehmer die Anwendungen der TI zu nutzen. Damit wird beispielsweise das Verordnen von elektronischen Rezepten, der lesende und schreibende Zugriff auf elektronischen Patientenakten und Notfalldaten von Versicherten sowie die Teilnahme am sicheren Übermittlungsverfahren KIM ermöglicht.

Die gematik ist verantwortlich für die Ausgabe der Institutionskarten SMC-B an privatzahnärztliche Einrichtungen. Für den Antragsprozess, die Produktion und die Auslieferung der Karten hat die gematik die Bundesdruckerei/D-TRUST beauftragt.

Die gematik prüft im Rahmen des Antragsverfahrens die Berechtigung der antragstellenden privatzahnärztlichen Einrichtung zum Erhalt einer SMC-B anhand einer Bestätigung der für die antragstellende Person zuständigen Zahnärztekammer.

Mit dem informativen Dokument "Ausgabe von Institutionskarten (SMC-B) für Privatzahnärztliche Einrichtungen" bietet Ihnen die gematik eine kompakte Übersicht über den Antragsprozess und die Berechtigungsprüfung.

Bei weitergehenden Fragen zur Antragstellung oder zur Berechtigungsprüfung, welche die Grundlage der Freigabe Ihres Kartenantrages durch die gematik ist, senden Sie bitte eine E-Mail an identitaetsherausgabe[at]gematik(dot)de.

Allgemeine Informationen zu Freischaltung, Aktivierung und Sperrung der Karten und zur Pflege der Einträge im Verzeichnisdienst der TI finden Sie unter Kartenherausgabe der gematik.

SMC-B für Betriebsstätten von Privatzahnärzten

pdf | 976 KB | 26. Juli 2024

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