Bestätigungsverfahren E-Rezept und eVerordnungen
Produktbeschreibung
Verordnungen die zulasten gesetzlicher Krankenversicherungen erstellt werden, müssen nach §73 Abs. 9 SGB V durch eine von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifizierten Software erstellt werden. Zum Erhalt der KBV-Zertifizierung ist es erforderlich der KBV eine Bestätigung der gematik über den Funktionsumfang der Verordnungssoftware vorzulegen. Die Grundlage bildet die Zertifizierungsrichtlinie der KBV.
Die erforderliche Bestätigung können Sie hier erwerben.
Allgemeine Hinweise
Was ist zum Erhalt der Bestätigung erforderlich?
Erstellung erfolgreicher Testberichte
Die für die Erstellung der Testberichte erforderlichen Testsuiten stehen kostenfrei über die Open-Source-Plattform Tiger zur Verfügung. Diese Testsuiten lassen sich individuell an Ihre Anforderungen anpassen und werden lokal in Ihrer Umgebung ausgeführt. Die damit erzeugten Tiger-Testberichte sind die Basis für eine erfolgreiche Bestätigung der gematik.
Bestätigungsvorgang starten und Testbericht prüfen (kostenpflichtig)
Die anschließende Prüfung der Testberichte sowie die Ausstellung der Bestätigung durch die gematik sind kostenpflichtig. Die erforderliche Bestätigung können Sie nachfolgend auswählen und bestellen. Sie können anschließend Ihren Bestätigungsvorgang verwalten, Ihre Produkt- und Unternehmensdaten ergänzen und den erforderlichen Testbericht hochladen.
Nach erfolgreicher Prüfung durch die gematik, erhalten Sie die Bestätigung schriftlich im Bestätigungsportal.
Welche Bestätigungsverfahren stehen zur Verfügung?
- eRp4VPS: Besätigungverfahren zur Verordnung elektronischer Rezepte (E-Rezept, Workflow 160)
- eRp4Diga/eVDGA: Bestätigungsverfahren zur Verordnung von elektronischen Verordnungen Digitaler Gesundheitsanwendungen (Workflow 162)
- eRp4VPS eT-Rezept & eBTM: Bestätigungsverfahren zur Verordung elektronischer Sonderrezepte für Betäubungsmittel oder besonderer Wirkstoffe, wie Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid (noch nicht freigeschaltet)
Bestellung
Geben Sie bei der Bestellung bitte Ihre vorhandene Mandantenkennung der Konformitätsbewertung vom Bestätigungsportals Titus an. Ihre Mandantenkennung finden Sie nach dem Login im Bereich “Mandantenverwaltung”.
Sollten Sie noch keinen Mandanten im Bestätigungsportal registriert haben, so führen sie bitte zuerst die Registrierung hier durch.