TI-Status

Bestätigungsverfahren E-Rezept und eVerordnungen

Lassen Sie den Funktionsumfang Ihrer Verordnungssoftware durch die gematik nach den Zertifizierungsrichtlinie der KBV bestätigen.

Produktbeschreibung

Verordnungen die zulasten gesetzlicher Krankenversicherungen erstellt werden, müssen nach §73 Abs. 9 SGB V durch eine von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifizierten Software erstellt werden. Zum Erhalt der KBV-Zertifizierung ist es erforderlich der KBV eine Bestätigung der gematik über den Funktionsumfang der Verordnungssoftware vorzulegen. Die Grundlage bildet die Zertifizierungsrichtlinie der KBV.

Die erforderliche Bestätigung können Sie hier erwerben.

Allgemeine Hinweise

Was ist zum Erhalt der Bestätigung erforderlich?

Bestellung

Geben Sie bei der Bestellung bitte Ihre vorhandene Mandantenkennung der Konformitätsbewertung vom Bestätigungsportals Titus an. Ihre Mandantenkennung finden Sie nach dem Login im Bereich “Mandantenverwaltung”.

Sollten Sie noch keinen Mandanten im Bestätigungsportal registriert haben, so führen sie bitte zuerst die Registrierung hier durch.