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VSDM 1.0 & VSDM 2.0

Versichertenstammdaten-Management

Ab Mitte 2026: Start von VSDM 2.0

Ab 30.06.2026 startet mit VSDM 2.0 ein Parallelbetrieb zu VSDM 1.0, womit zugleich eine Technologieumstellung Richtung TI 2.0 verbunden ist: VSDM 2.0 ist als erste Anwendung der TI 2.0 mit Zero-Trust-Architektur gedacht – moderner, robuster und zukunftsorientierter in der Umsetzung.

VSDM – Das Versichertenstammdaten-Management

Das Versichertenstammdaten-Management ermöglicht die Onlineprüfung und Onlineaktualisierung von Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte. Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Pflichtanwendung, die bestätigt, dass ein Versicherter im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung Leistungen beanspruchen darf.

Zu den Versichertenstammdaten gehören:

  • persönliche Daten des Versicherten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Geschlecht),
  • Informationen zur Krankenversicherung sowie
  • Angaben zum Versicherungsschutz und zur Kostenerstattung.

Dank dem VSDM entfällt das Versenden neuer eGKs, wenn sich die Versichertenstammdaten ändern. Verantwortlich für die Bereitstellung, Aktualisierung und Pflege ist die jeweilige Krankenversicherung mit Ausgabe einer eGK an ihre Versicherten.

Das Versichertenstammdaten-Management ist die erste verfügbare Fachanwendung der Telematikinfrastruktur. Die Prüfung der Versichertenstammdaten ist bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt je Quartal verpflichtend. Das VSDM ist derzeit nur für gesetzlich Krankenversicherte in vollem Umfang möglich.

Vergleich VSDM 1.0 & VSDM 2.0

Der Parallelbetrieb von VSDM1 und VSDM2 startet Ende Juni 2026. Ein wesentlicher praktischer Mehrwert ist die Unterstützung mobiler Szenarien: Der VSD-Abruf kann nicht nur stationär und kartenabhängig stattfinden, sondern wird durch die Gesundheits-ID auch ohne eGK möglich. Das öffnet zusätzliche Anwendungsszenarien (z. B. mobile Aufnahme-/Behandlungssituationen), weil der Zugriff nicht mehr an die physische Karte gekoppelt ist.

VSDM 1.0

  • Versichertenstammdaten sind auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert
  • Konnektor gleicht Daten über die TI mit dem Versichertenstammdatendienst der Krankenkasse ab. Nach erfolgreicher Prüfung werden Daten in das Primärsystem des Leistungserbringers übernommen 
  • Übertragung erfolgt nur mit Zustimmung des Versicherten und durch berechtigte Akteure (z. B. durch Übergabe der eGK an den Leistungserbringer)

VSDM 2.0

  • Daten werden direkt von den Kassen und deren Fachdiensten abgerufen, nicht mehr von den eGK gelesen
  • VSDM 2.0 wird die erste Anwendung der TI 2.0 mit ZeroTrust Architektur 
  • Unterstützung von mobilen Szenarien 
  • Nutzung mit Gesundheits-ID
     

Umstellung ja – aber wann?

Ob Leistungserbringer so schnell wie möglich umstellen sollten, ist vor allem eine Frage des „Wann“: Die Umstellung ist gesetzlich gefordert und nicht verhandelbar. Gleichzeitig ist das Vorgehen als Parallelbetrieb geplant, damit der Übergang kontrolliert erfolgen kann. Nach aktuellem Plan läuft VSDM 1.0 bis Mitte 2027 parallel zu VSDM 2.0 weiter, bis VSDM 2.0 – ab ca. Februar 2027 – vollständig ausgerollt ist. Danach könnte VSDM 1.0 perspektivisch abgeschaltet werden.
Daraus folgt: Zeitlich ist es kurzfristig nicht kritisch im Sinne von „sofort umstellen oder es funktioniert nicht mehr“, weil der Parallelbetrieb genau diese Übergangsphase absichern soll. Strategisch sollten Leistungserbringer aber frühzeitig planen, weil die Umstellung verbindlich ist und weil neue Einsatzszenarien (Gesundheits-ID, mobil) erst mit VSDM 2.0 sinnvoll nutzbar werden.
 

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