21.02.2025 - Wartungsarbeiten am KIM-Fachdienst des Anbieters akquinet health service GmbH: Am Montag, den 24. Februar 2025 sowie am Dienstag, den 25. Februar finden umfangreiche Wartungsarbeiten am KIM-Fachdienst des Anbieters akquinet health service GmbH statt...
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20.02.2025 - behoben - Einschränkung bei der Nutzung von VSDM für Versicherte der Barmer und KKH:
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20.02.2025 - RU-DEV-Umgebung steht nicht zur Verfügung: In der Zeit vom 21.02.25 (Fr.) 16:00 Uhr bis 24.02.25 (Mo.) 09:00 finden in der RU-DEV Performancetests statt. In dieser Zeit steht die Umgebung nicht zur Verfügung. Betroffen ist die Anwendung E-Rezept.
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20.02.2025 - Reminder: Bis 25.02.2025 Update für RISE-Konnektoren mit Versionen kleiner 5.1.15 erforderlich!: Für RISE-Konnektoren mit nicht mehr zugelassenen Firmware Versionen (vor 5.1.15) läuft am Dienstag, 25.02.2025 die Deadline für das notwendige Update ab. Danach verbinden sich die Konnektoren nicht mehr mit der TI.
Ein Update auf die neueste Version 5.1.18 ist daher dringend erforderlich. Dies wird auch für Konnektoren mit der Version 5.1.15 empfohlen.
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20.02.2025 - Wartungsarbeiten am Versichertenstammdaten-Management (VSDM) des Betreibers Worldline: Am Dienstag, den 25.02.2025, von 22:00 Uhr bis Mittwoch, den 26.02.2025, um 00:30 Uhr führt der Betreiber Worldline Wartungsarbeiten am Versichertenstammdaten-Management (VSDM) durch.
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SMC-B für Betriebsstätten von Privatärzten

SMC-B für Betriebsstätten von Privatärzten

Die Grundlage für die erfolgreiche Anbindung von Praxen privatärztlich tätiger Ärzte an die TI.

Das müssen Antragsteller wissen

Privatärztliche Praxen ohne Kassenzulassung benötigen eine Institutionskarte SMC-B, um sich an die Telematikinfrastruktur anzubinden und als TI-Teilnehmer die Anwendungen der TI zu nutzen. Damit wird beispielsweise das Verordnen von elektronischen Rezepten, der lesende und schreibende Zugriff auf elektronischen Patientenakten und Notfalldaten von Versicherten sowie die Teilnahme am sicheren Übermittlungsverfahren KIM ermöglicht. Der TI-Zugang mit der SMC-B ist auch Voraussetzung für die ab Sommer 2024 verpflichtende Meldung an das Implantateregister Deutschland (IRD).

Die gematik ist verantwortlich für die Ausgabe der Institutionskarten SMC-B an Praxen privatärztlich tätiger Ärzte. Für den Antragsprozess, die Produktion und die Auslieferung der Karten hat die gematik die Bundesdruckerei/D-TRUST beauftragt.

Die gematik prüft die Berechtigung der antragstellenden Privatärzte zum Erhalt einer SMC-B anhand einer Mitgliedsbescheinigung der zuständigen Ärztekammer, verbunden mit der Bestätigung der privatärztlichen Praxistätigkeit, welche die Ärztekammern auf Basis einer Selbstauskunft der Antragstellerin bzw. des Antragstellers ausstellen. Die Ärztekammern informieren zum Verfahren.

Mit dem informativen Dokument "Ausgabe von Institutionskarten (SMC-B) für Einrichtungen privatärztlich tätiger Ärzte" bietet Ihnen die gematik eine kompakte Übersicht über den Antragsprozess und die Berechtigungsprüfung.

Bei weitergehenden Fragen zur Antragstellung oder zur Berechtigungsprüfung, welche die Grundlage der Freigabe Ihres Kartenantrages durch die gematik ist, senden Sie bitte eine E-Mail an identitaetsherausgabe[at]gematik(dot)de.

Weitergehende Informationen zu Freischaltung, Aktivierung und Sperrung der Karten und zur Pflege der Einträge im Verzeichnisdienst der TI finden Sie unter Kartenherausgabe der gematik.

Ausgabe von Institutionskarten (SMC B) für Einrichtungen privatärztlich tätiger Ärzte

pdf | 763 KB | 07. November 2024

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