TI-Status

Bestätigungsverfahren ISiK

So weisen Sie den interoperablen Datenaustausch Ihres Informationssystems für Krankenhäuser nach

Bestätigungsverfahren ISiK – das müssen Sie wissen

Das Verfahren zur Bestätigung des interoperablen Datenaustauschs durch Informationssysteme im Krankenhaus (ISiK) der gematik ist gemäß § 373 SGB V verpflichtend für Softwareprodukte, die in Krankenhäusern eingesetzt werden. Die konkrete Definition der bestätigungsrelevanten Systeme ist in den jeweiligen Implementierungsleitfäden hinterlegt.

Verfahrensbeschreibung, Antrag und Gebühren

Die Verfahrensbeschreibung "Bestätigung des interoperablen Datenaustauschs durch Informationssysteme im Krankenhaus" informiert Sie über die Voraussetzungen und Konditionen des Bestätigungsverfahrens ISiK. Die Verfahrensbeschreibung regelt die besonderen Prüfbereiche und Nachweispflichten für Antragsteller.
Für das Durchlaufen des Bestätigungsverfahrens ISiK wird von der gematik eine Gebühr gemäß Telematikgebührenverordnung erhoben. Die Höhe der Gebühr können Sie auch der  Gebührenübersicht der gematik entnehmen.

Schritt für Schritt durch das Bestätigungsverfahren ISiK

Die nachfolgende Schritt-für-Schritt-Anleitung führt Sie kurz und knapp durch das ISiK-Bestätigungsverfahren.