11.03.2025 - behoben - Störung sektoraler Identity Provider (sek IDP KTR) - T-Systems International GmbH:
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10.03.2025 - Wartungsarbeiten am KIM Fachdienst des Anbieters Arvato Systems Digital GmbH: Am Donnerstag, den 13. März 2025, werden in der Zeit von 22:00 bis 24:00 Uhr Wartungsarbeiten am KIM-Fachdienst des Anbieters Arvato Systems Digital GmbH durchgeführt.
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07.03.2025 - Wartungsarbeiten am E-Rezept Fachdienst: Am Mittwoch, den 12.03.2025 zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr finden Wartungsarbeiten am E-Rezept-Fachdienst statt.
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05.03.2025 - Wir gestalten die Suche im Fachportal neu!: Helft uns, sie mit eurem Feedback weiter zu verbessern. Die Teilnahme ist bis Sonntag, den 16.03.2025, um 23:59 Uhr möglich. Die Befragung dauert ca. 3 Minuten.

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SMC-B für Betriebsstätten von Privatärzten

SMC-B für Betriebsstätten von Privatärzten

Die Grundlage für die erfolgreiche Anbindung von Praxen privatärztlich tätiger Ärzte an die TI.

Das müssen Antragsteller wissen

Privatärztliche Praxen ohne Kassenzulassung benötigen eine Institutionskarte SMC-B, um sich an die Telematikinfrastruktur anzubinden und als TI-Teilnehmer die Anwendungen der TI zu nutzen. Damit wird beispielsweise das Verordnen von elektronischen Rezepten, der lesende und schreibende Zugriff auf elektronischen Patientenakten und Notfalldaten von Versicherten sowie die Teilnahme am sicheren Übermittlungsverfahren KIM ermöglicht. Der TI-Zugang mit der SMC-B ist auch Voraussetzung für die ab Sommer 2024 verpflichtende Meldung an das Implantateregister Deutschland (IRD).

Die gematik ist verantwortlich für die Ausgabe der Institutionskarten SMC-B an Praxen privatärztlich tätiger Ärzte. Für den Antragsprozess, die Produktion und die Auslieferung der Karten hat die gematik die Bundesdruckerei/D-TRUST beauftragt.

Die gematik prüft die Berechtigung der antragstellenden Privatärzte zum Erhalt einer SMC-B anhand einer Mitgliedsbescheinigung der zuständigen Ärztekammer, verbunden mit der Bestätigung der privatärztlichen Praxistätigkeit, welche die Ärztekammern auf Basis einer Selbstauskunft der Antragstellerin bzw. des Antragstellers ausstellen. Die Ärztekammern informieren zum Verfahren.

Mit dem informativen Dokument "Ausgabe von Institutionskarten (SMC-B) für Einrichtungen privatärztlich tätiger Ärzte" bietet Ihnen die gematik eine kompakte Übersicht über den Antragsprozess und die Berechtigungsprüfung.

Bei weitergehenden Fragen zur Antragstellung oder zur Berechtigungsprüfung, welche die Grundlage der Freigabe Ihres Kartenantrages durch die gematik ist, senden Sie bitte eine E-Mail an identitaetsherausgabe[at]gematik(dot)de.

Weitergehende Informationen zu Freischaltung, Aktivierung und Sperrung der Karten und zur Pflege der Einträge im Verzeichnisdienst der TI finden Sie unter Kartenherausgabe der gematik.

Ausgabe von Institutionskarten (SMC B) für Einrichtungen privatärztlich tätiger Ärzte

pdf | 763 KB | 07. November 2024

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