Die gematik ist Herausgeber für den elektronischen Heilberufsausweis (HBA), für die Institutionskarte medizinischer Einrichtungen SMC-B (Security Module Card – Type B) und für die Institutionskarte für Organisationen im Gesundheitswesen SMC-B ORG.
Der Herausgabe des HBA und der SMC-B erfolgt für berechtigte Heilberufsgruppen und deren Institutionen, für die keine andere zugewiesene Herausgabeorganisation existiert. Dazu gehören z.B. EU-Versandapotheker und deren EU-Versandapotheken.
Die SMC-B ORG als Institutionskarte für Organisationen ist eine spezielle Variante der Institutionskarte SMC-B, die an Organisationen im Gesundheitswesen ausgegeben werden kann, sofern diese zum Erhalt berechtigt sind. Dazu gehören u.a. Kammern und Verbände der Heilberufsgruppen, weitere Kartenherausgeber, aber auch Register im Gesundheitswesen und KIM-Anbieter.
Als Herausgeber prüft die gematik, ob ein Antragsteller (HBA) bzw. die antragstellende Einrichtung (SMC-B und SMC-B ORG) berechtigt sind, eine Karte zu erhalten. Die Voraussetzungen für die Kartenbeantragung und die Berechtigungsprüfung sind nutzergruppenspezifisch und werden nachfolgend detailliert erläutert.
Hinweis: Die Übersicht befindet sich im Aufbau und wird kontinuierlich erweitert.